Die Telemedicus Sommerkonferenz 2014 war ein voller Erfolg – und wird sich wiederholen. Sie findet dieses Jahr erneut statt:
Mit dem Thema „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“ wollen wir uns ganz gezielt von der „normalen” rechtspolitischen Diskussion lösen, die das Internetrecht derzeit ohnehin prägt, und stattdessen „kreativ und genial” werden.
Was ist damit gemeint? Wir merken, dass wir in einer Zeit leben, in der sich unsere Lebenswelt zunehmend und rasend schnell technologisiert. Selbst erfahrene Telemedicus-Blogger, die seit Jahren über rechtliche Zukunftsthemen schreiben, sind verblüfft, wie krass die nun anstehenden Entwicklungen sich auswirken können und wie nahe aktuelle Rechtsfragen mittlerweile an Fragen heranreichen, die bisher als Science Fiction galten. Selbstfahrende Autos, Virtual Reality, Roboterrecht: all dies beschäftigt mittlerweile nicht mehr nur Schriftsteller, sondern auch Rechtsanwälte, Rechtspolitiker – und bald auch Richter.
Wir denken, dass es in dieser Situation Sinn macht, nicht nur einen, sondern zwei Schritte voraus zu denken.
Bisher sind die folgenden Themen angedacht: Artikel vollständig lesen
Negative Bewertungen in einem Onlineshop können nicht nur das Image des Betreibers schädigen, sondern direkten Einfluss auf den Umsatz des Shops haben. Mit dem Berufungsbeschluss vom 12. Februar 2015 (Az. 27 U 3365/14) hat das Oberlandesgericht München nun bestätigt, dass im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten bezüglich Negativbewertungen im Internet der Kläger die Unwahrheit der Behauptung zu beweisen hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Käufer die Montageanleitung in seiner Kaufbewertung als fehlerhaft bezeichnet und insgesamt dem Verkäufer eine schlechte Verkaufsbewertung gegeben. Daraufhin wurde er vom Anbieter der Ware auf Unterlassen der Äußerungsverbreitung sowie Schadenersatzzahlung verklagt.
+++ EGMR: Meinungsfreiheit schützt Einsatz versteckter Kamera
+++ USA: FCC legt Regelung zur Netzneutralität vor
+++ EuG bejaht grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu Gerichtsdokumenten
+++ BMWi veröffentlich Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs
+++ Rechtswidrige AGB: vzbv mahnt Facebook ab Artikel vollständig lesen
Der Erschöpfungsgrundsatz ist einer der wichtigsten Grundsätze des Immaterialgüterrechts. Wirklich neu ist er aber nicht. Eigentlich, so schien es, war zu dem Thema schon vor Jahrzehnten alles Wichtige gesagt. Nun ist aber mit zwei wichtigen Entscheidungen des EuGH neue Bewegung in das Thema gekommen. Der Gerichtshof rückt in seiner Rechtsprechung gefährlich nahe an einen Grundsatz der immateriellen Erschöpfung – und könnte damit einen Paradigmenwechsel eines ganzen Rechtsgebiets herbeiführen. Artikel vollständig lesen
+++ BGH: Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblichem Ausmaß
+++ Längere Schutzfristen: Referentenentwurf aus dem Justizministerium
+++ Google muss Rekordbuße wegen Cookies auf Apple-Browsern zahlen
+++ OLG Düsseldorf bestätigt: Gemeinsame Privatsender-Videoplattform unzulässig
+++ Reding: Keine deutschen Sonderwünsche beim Datenschutzrecht
+++ Three-Strikes vor dem Surpreme Court in Irland
+++ GEMA mahnt Hoeren wegen Mafia-Vergleichs ab
+++ Polizeigewerkschaft fordert Beteiligung Facebooks an illegalen Partys Artikel vollständig lesen
Filesharing ist ein juristisches Massengeschäft. Das wichtigste Instrument beim Kampf gegen Raubkopien über Peer-to-Peer-Netzwerke ist der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG. Danach müssen Provider unter bestimmten Voraussetzungen die Daten ihrer Kunden herausgeben.
Der BGH hat sich nun mit diesen Voraussetzungen genauer befasst und entschieden: Für den Auskunftsanspruch kommt es nicht auf ein „gewerbliches Ausmaß” der Urheberrechtsverletzungen an. Es genügt, dass es sich um eine „offensichtliche Rechtsverletzung” handelt. Artikel vollständig lesen
Telekommunikationsunternehmen müssen Teilnehmerdaten auf Antrag an Anbieter von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten weitergeben. Das gilt sogar dann, wenn es sich um netzfremde Kundendaten handelt. Unionsrecht steht dem nicht entgegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden, wie es in einer Pressemitteilung mitteilte.
Die Klägerin Deutsche Telekom betreibt neben ihrem Telekommunikationsdienst mehrere Auskunftsdienste. Die Klage erfolgte, weil die Telekom in § 47 Abs. 1 S. 1 TKG nur eine Pflicht zur Weitergabe der Daten ihrer eigenen Netzteilnehmer sah. Die Vorinstanzen erstreckten die Verpflichtung auf alle zur Veröffentlichung bestimmten Teilnehmerdaten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies nach entsprechender Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Eine neue Vorabentscheidung sei trotz neu ergangener EU-Richtlinie nicht erforderlich.
Willigt ein Telefonkunde also bei seinem Netzbetreiber in die Veröffentlichung bestimmter Teilnehmerdaten ein, so muss er mit der Veröffentlichung dieser Daten bei anderen Dienstanbietern rechnen.
Die Pressemitteilung des BVerwG.
Die Meldung bei beck-aktuell. Artikel vollständig lesen
Vor knapp zwei Wochen hat das europäische Parlament die Abstimmung über das sogenannte „EU-Patent” verschoben. Ende letzter Woche kam es nun zu einer Aussprache im Rechtsausschuss. Konsens ist, dass es keine neuen Verhandlungen geben wird. Nach heftiger Kritik der Abgeordneten wird das Vorhaben wohl erst im September, nach der Sommerpause, weitergehen. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Tobias Kläner
Besser hätte es für das Satire-Magazin Titanic ja gar nicht laufen können. Katapultartig wurde das Blatt von der Wahrnehmungsgrenze weg geschleudert hin zu Sphären höchster medialer Aufmerksamkeit und Berichterstattung. Die Fragen, was Satire darf, wo sie anfängt oder wo sie endet, sind dabei ziemlich nebensächlich. Denn der eigentliche Schaden entstand für den Papst erst, als zum juristischen Mittel gegriffen wurde: Auf einmal waren die streitgegenständlichen Fotomontagen nicht bloß ein paar tausend Titanic-Lesern bekannt, sondern der breiten Öffentlichkeit – anhaltende Diskussion inklusive. Artikel vollständig lesen
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