Der neue Referentenentwurf des BMJV zur Umsetzung der DSM-Richtlinie ändert in Teilen auch das Recht über den Schutz von Computerprogrammen (§§ 69a ff. UrhG). Wenig diskutiert wurde bislang, ob sich auch das Selbsthilferecht zur Durchsetzung urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen an Computerprogrammen ändert – die Frage also, inwieweit Software geknackt werden und ob die geknackte Software überhaupt verwendet werden darf. Unser Gastautor Marvin Gülker geht dieser Frage nach. Artikel vollständig lesen
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Aktuell veranstaltet die Ludwig-Erhard-Stiftung in Berlin ein Symposium mit dem Thema “Wohlstand für alle – Soziale Marktwirtschaft in Zeiten der digitalen Revolution”. Dort hat sich auch der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt zum Thema geäußert. Stiftungsvorsitzender und Wirtschaftsjournalist Roland Tichy zitiert ihn auf Twitter:
„„Das Bundeskartellamt wird sich zukünftig auch mit Märkten befassen auf denen kein Geld, sondern Daten fließen“ Mundt, Präsident kartellamt”
In welcher Form dieses Befassen stattfinden soll, ist bislang nicht geklärt. Allerdings wird es bereits interessant sein, welche Märkte die Behörde analysiert, auf denen Daten statt Geld als Gegenleistung erbracht werden. Interessanterweise erwähnt Tichy kurze Zeit später ebenso auf Twitter, Mundt sei für eine teilweise Aufhebung der Netzneutralität.
Zum Tweet von Roland Tichy auf Twitter. Artikel vollständig lesen
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