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Sommerkonferenz

#Soko21: Unternehmenskommunikation nach einem Hackangriff

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Hackerangriffe sind keine Seltenheit mehr und häufig stehen Unternehmen anschließend nicht nur vor rechtlichen Fragen, sondern müssen sich auch öffentlich äußern. Auf Social Media Plattformen verbreiten sich Informationen schnell. Im Fall des Falles ist es nicht nur wichtig, mit den Aufsichtsbehörden zu kommunizieren. Kunden und Kundinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen ebenfalls unterrichtet gehalten werden, vor allem, wenn es aufgrund des Hackerangriffs zu einem Betriebsstillstand kommt. Problematisch wird die Kommunikation, wenn Schaden durch den Hackerangriff droht, indem zum Beispiel Betriebsgeheimnisse „ausspioniert“ wurden. Artikel vollständig lesen

#Soko21: Kontrolle und Persönlichkeitsrechte bei Fernprüfungen

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Martin Haase geht in seinem Beitrag dem Verhältnis zwischen Kontrollanspruch der Prüfenden und Persönlichkeitsrechten der Geprüften nach.

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Soko21: New Deal for Consumers

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Im Rahmen des neuen EU-Gesetzespakets zum „digitalen Verbraucherrecht“, dem „EU New Deal for Consumers“, das das Verbraucherschutzrecht modernisieren soll, müssen sich Unternehmen auf zahlreiche neue Pflichten sowie damit verbundene schärfere Strafen für Verstöße gegen das Verbraucherrecht einstellen, darunter hohe Bußgelder im Stil der DSGVO. Der New Deal for Consumers umfasst nach allgemeinem Verständnis die sogenannten Digital Content-, Sale of Goods- sowie die Omnibus-Richtlinie. Der Druck auf Unternehmen, sicherzustellen, dass sie das Verbraucherrecht einhalten, wird größer sein denn je. Es ist daher höchste Zeit, sich mit den Inhalten dieses Gesetzespakets auseinanderzusetzen, da einige der neuen Regelungen bereits ab Januar 2022 zur Anwendung kommen werden. Unser Podcast zum „EU New Deal for Consumers“ soll einen ersten hilfreichen Überblick über die vielen neuen Regelungen verschaffen und Anstoß geben, sich mit den für Sie relevanten Teilen des Pakets näher zu befassen. Artikel vollständig lesen

Soko21: Der Entwurf des Digital Services Act

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Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für einen Digital Services Act vorgelegt. Ziel ist es, die Haftung und Verantwortung von Diensteanbietern der Informationsgesellschaft neu zu regeln und damit der zunehmenden Rechtszersplitterung im digitalen Binnenmarkt zu begegnen. Die gegenwärtig in der E-Commerce-Richtlinie enthaltenen Haftungsprivilegien für Diensteanbieter sollen erhalten bleiben, aber in den Digital Services Act transferiert werden. Ferner sind zahlreiche Sorgfalts-, Berichts- und Transparenzpflichten „für eine transparente und sichere Online-Umgebung“ vorgesehen. Der Vortrag stellt den Verordnungsentwurf vor und konzentriert sich sodann auf vier Aspektedie Haftungsprivilegierung von Diensteanbietern der Informationsgesellschaft, den Adressatenkreisdie Regelungsvorschläge zur Streitbeilegung sowie die Pflichten sehr großer Online-Plattformen.  Artikel vollständig lesen

Telemedicus Sommerkonferenz 2021

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Telemedicus Sommerkonferenz

Herzlich willkommen zur Telemedicus Sommerkonferenz 2021. Es ist das zweite und hoffentlich letzte Jahr in Folge, dass wir uns nicht persönlich im sonnigen Berlin zusammenfinden, sondern uns aufs Digitale beschränken müssen – und dabei zugegebenermaßen den Begriff der „Konferenz” bis an die Auslegungsgrenze strapazieren müssen.

Auch dieses Jahr besteht die Sommerkonferenz nicht wie gewohnt aus bunten und abwechslungsreichen Live-Vorträgen, sondern einem – nicht weniger bunten und abwechslungsreichen – Strauß verschiedenster Beiträge, die wir im Laufe der nächsten Woche in unserem Blog veröffentlichen.

Dabei steht die Sommerkonferenz 2021 ganz im Zeichen der Neuerungen: Auch wenn die Pandemie vielen Plänen einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, das Recht der Informationsgesellschaft entwickelt sich weiter rasant weiter. Vom Urheberrecht über Verbraucherschutz bis zum Datenschutzrecht – in nahezu allen Rechtsbereichen gab es in den vergangenen zwei Jahren grundlegende Veränderungen. Zusammen mit unseren Speaker-Autor:innen wollen wir diese in der kommenden Woche näher beleuchten.

„Wir” meint neben dem Team von Telemedicus auch das Weizenbaum Institut, das gemeinsam mit uns die Sommerkonferenz veranstaltet und ohne dessen Unterstützung auf allen Ebenen es keine Sommerkonferenz geben würde.

Neben dem Team vom Weizenbaum Institut bedanken wir uns auch bei vielen anderen Menschen: Allen Speaker-Autor:innen, die die Sommerkonferenz mit Leben und Inhalt füllen; unseren Sponsoren, die uns teils seit Tag eins der Sommerkonferenzen unterstützen; und natürlich unserem Orga-Team, allen voran Marlene Manich, Jonas Kunze, Hans-Christian Gräfe, Jens Milker, Fabian Rack und Fritz Pieper.

Wir freuen uns auf eine Woche voller spannender Beiträge und danach auf ein baldiges Wiedersehen – live und völlig analog.

Mitveranstalter:
Weizenbaum Institut
Sponsoren:
HÄRTING Bird & Bird
GAME SKW Schwarz Compliance Essentials

#Soko21: Morgen geht es los – unsere Speaker*innen und Beiträge

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Morgen, am 10. Juli 2021, ist es soweit! Die Telemedicus Sommerkonferenz startet. Die #soko21 findet dieses Jahr wieder digital und eine Woche lang statt – vom 10. bis 16. Juli. Wir freuen uns auf spannende Beiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten – mal als Blogpost, mal als Videovortrag oder im Podcastformat!

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Soko21: Datum, Themen, Weitersagen

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Die Telemedicus Sommerkonferenz wird ab dem 10. Juli 2021 starten und digital stattfinden. Thematisch soll es primär um neue Regulierung drehen, es werden aber auch weitere Themen der digitalen Zukunft adressiert.

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Tagungsband zur Soko19

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Zum Abschluss der Soko20 präsentieren wir mit dem Tagungsband der Soko19 einen Rückblick ins letzte Jahr. Da Telemedicus ohne Bezahlschranke veröffentlicht, kann der Tagungsband im OpenAccess-Format heruntergeladen werden. Es gibt aber ebenfalls eine gedruckte Fassung zu erwerben.

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MStV – Update und Upgrade der Medienregulierung

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Bald ist der Sack zu: Mit Mecklenburg-Vorpommern ratifiziert das letzte Landesparlament am 28. Oktober den Medienstaatsvertrag – die große Reform der deutschen Medienregulierung ist komplett. Kaum zu früh und nach einem langen steinigen Weg. Die enthaltene AVMD-RL hätte bis September 2020 umgesetzt sein sollen. Die EU-Kommission hat ihre Bedenken erst auf deutschen Druck abgeschwächt. Einige Vorhaben gerieten in Kritik und wurden fallengelassen, andere hingegen blieben – trotz Kritik. Jedenfalls kommt jetzt die Erneuerung des Rundfunkregimes mitsamt einer vielumfassenden Angleichung der Regeln für digitale Medien. Dabei soll die Medienvielfalt vor großen Online-Plattformen geschützt werden.Auf eine abschließende Anpassung des Rechts an die digitale Medienwirklichkeit konnten die Länder sich nicht einigen. Dennoch tritt er in Kürze in Kraft: der erste deutsche Medienstaatsvertrag (MStV).

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MStV – Zulassungsfreiheit und Bagatellrundfunk

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Spätestens seit der Beanstandung des Streaming-Kanals „PietSmietTV“ durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Jahr 2017 ist die Zulassungspflicht für webbasierte lineare Streamingangebote in den Fokus der rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt. Der kommende Medienstaatsvertrag (MStV) enthält deshalb neue Regeln zur Zulassungspflicht bzw. -freiheit. Vor diesem Hintergrund hat sich Dr. Marco Holtz von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) für ein Interview mit Telemedicus-Autor Dr. Jens Milker zur Verfügung gestellt, um wesentliche Fragen zur Zulassungspflicht von medialen Angeboten zu beantworten.

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