Telemedicus

Rezensionen

Leistungsschutzrecht: No State of Play – Herzlichen Glückwunsch

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Ein Geburtstagsständchen.

Wenn man einem guten Freund zum Geburtstag gratuliert, freut man sich oft mindestens genauso, wie er selbst. Wenn man einem Bekannten gratuliert, der einem schon immer irgendwie suspekt war, tut man das weniger. Man gratuliert, ein paar höfliche Worte, genuschelte Wünsche – danach ist es wieder der Bekannte, den man lächelnd kritisch beäugt.

Zwei Jahre alt wird es diese Woche, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Viel Wirbel hat es erzeugt, für viel Unmut gesorgt. Immer mal wieder produzierte es Schlagzeilen. Heute ist es nur noch eines: ein Lehrstück für unsinniges Gesetzgebertum. Wir zeichnen die Entwicklung nach, erklären, was schief gelaufen ist – und warum sich daran nichts mehr ändern wird. Ein Geburtstagsgruß, den man sich hätte sparen können. Artikel vollständig lesen

Telemedicus Sommerkonferenz: Anmeldung ist geöffnet

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Telemedicus Sommerkonferenz

Am 29. und 30. August in Berlin veranstaltet Telemedicus zum zweiten Mal die Telemedicus Sommerkonferenz. Nachdem wir 2014 mit dem Thema „Überwachung und Recht” bereits den Zeitgeist getroffen hatten, heißt unser Motto für 2015: Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts.

Themen werden sein:

• Der Roboter als softwaregesteuerte, bewegliche und zum Teil autonome Maschine
• Rough Consensus and Running Code
• Regulierung durch Standards: Härter, als es scheint!
• Internetrecht der Dinge
• Die Zukunft des Urheberrechts: Wege aus der Sackgasse
• Datenschutzrecht nach dem „Big Bang“
• Grundrechtsschutz durch Technik

Auch 2015 wird es bei den Sprechern wieder eine bunte Mischung aus etablierten Profis und hochklassigen Newcomern geben, die Diskussion mit dem Publikum wird wieder offen und und bunt. Gegenüber dem letzten Jahr sind wir aber bei den Formaten innovativer geworden: Es wird Referate, Co-Referate und „Lightning Talks” geben, die eher auf eine Diskussion mit dem Publikum ausgelegt sind. Wir verlangen außerdem in diesem Jahr geringe Eintrittsgebühren: Zwischen 5 und 35 Euro.

Hier geht es zur Konferenzwebseite und Anmeldung.

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Arte-Beitrag zu Rifkins Nullgrenzkostengesellschaft

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Das Internet der Dinge, Teile aus dem 3D-Drucker, Energiesharing: Befinden wir uns mitten im Umbruch zur Gesellschaft des Teilens – der Dritten Industriellen Revolution? So meint es jedenfalls der US-Ökonom Jeremy Rifkin („Das Verschwinden des Eigentums”, „Die Nullgrenzkostengesellschaft”). Nach Rifkin ist das Internet längst kein reines Kommunikationsmedium mehr. Es beschert uns kollaboratives Gemeingut (Commons); wir werden zur „Nullgrenzkostengesellschaft“, die Güter untereinander teilt und in der jeder Prosumer ist. Und die, so Rifkin, läutet nichts Geringeres ein als das Ende des Kapitalismus, wie wir ihn kennen. Was kommt stattdessen? Die partizipative Wirtschaft, die Shareeconomy, meint Visionär Rifkin.

Die arte-Sendung „Square Idee” bereitet Rifkins Theorien eine Bühne. Und die französische Ökonomin Annick Steta gibt Rifkin Kontra, pflichtet ihm in (vorwiegend nicht-ökonomischen) Teilen aber auch bei. Während Rifkin etwa exemplarisch meint, der Verbots- und Sanktionskultur der Musikindustrie habe nicht funktioniert, vervollständigt Steta: Die Industrie sei schließlich doch in der Lage gewesen, zu reagieren.

Ein erfrischender Beitrag, den man schnell ansehen sollte. Denn in ein paar Tagen verschwindet er wieder aus der arte-Mediathek.

Wie reagiert nun das Recht auf eine Welt von ständig miteinander kommunizierenden Dingen und Prosumern? Welches Normenregime begleitet eine von Rifkin und Konsorten vorhergesagte Welt? Regulierung, Öffnung, Transparenz des Systems – um die ungeheure juristische Dimension grob zu verschlagworten. Diese Dimension wollen auch wir mit der Telemedicus-SoKo 2015 beschreiten.

Zum Beitrag in der arte-Mediathek. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Microblogging, Telemediengesetz, Facebook

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+++ OLG Dresden: Mikrobloggingdienst haftet für Nutzerpostings

+++ Redtube-Abmahnungen: Rechtsanwalt zu Schadensersatz verurteilt

+++ Telemediengesetz: Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf

+++ VG Berlin: Kein Anspruch auf Aktualitätsvorsprung für Journalisten

+++ Österreich: Gericht verhandelt in Sachen Europe versus Facebook Artikel vollständig lesen

Taylor Swift und Sprachmonopole: drei Beruhigungspillen

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Wie die taz meldet, hat die US-Sängerin Taylor Swift einzelne Textzeilen aus ihrer Feder markenrechtlich sichern lassen („Nice to meet you. Where have you been?”, „Party like it’s 1989”). Johannes Pitsch von der taz hierzu:

„Wenn man auch meinen könnte, dass dies ein raffinierter Schachzug sei, da man als Künstler heutzutage ja schließlich nur noch durch ertragreiche Merchandiseverkäufe über die Runden kommen könnte, sollte man es mit der Verrechtlichung dann doch besser nicht übertreiben. Nicht, dass man sich bald nicht mehr nur für Meinungsfreiheit, sondern gar für Sprachfreiheit einsetzen muss.”

Monopolrechte auf Alltagsgeplänkel und kleinste Textfetzen sorgen ganz zu Recht für Unbehagen. An dieser Stelle aber drei Beruhigungspillen: Wer einfach nur eine Taylor Swift-Zeile spricht oder sich für sich selbst ein Shirt bedruckt, benutzt diese Zeichen nicht im markenrechtlichen Sinne. Zweitens seien die Schutzhindernisse im Markenrecht (§ 8 Abs. 2 MarkenG) genannt, nach denen etwa fehlende Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnisse die markenrechtliche Monopolbildung einschränken.

Und schließlich: Jede Markenrechtsverletzung muss rechtswidrig sein, und die Rechtswidrigkeit kann Eingangstor für eine Grundrechtsprüfung sein. Überwiegt die Kunstfreiheit desjenigen, der den Tatbestand einer Markenrechtsverletzung verwirklicht, so ist die Benutzung des Zeichens erlaubt. Man denke an die „Lila Postkarte” und zuletzt an die „Wanderwege der Wanderhure”.

Im Grundsatz gilt: (Einfache) Sprache bleibt Allgemeingut – und Kunstfreiheit ist ein starkes Korrektiv für Monopolrechte!

Zum Artikel der taz. Artikel vollständig lesen

EuGH zum Framing: Der Beschluss im Detail

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Framing ist regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung. Das hat der EuGH vergangene Woche entschieden (Az.: C-348/13). Was manche zunächst als Sieg für die Netzfreiheit gefeiert haben, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen aber als etwas komplizierter. Wir haben uns den Beschluss genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Framende Links, Gratiseinwilligung, kinox.to

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+++ EuGH: Framende Links sind regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung

+++ BVerwG: Massenhaftes Scannen von KfZ-Kennzeichen in Bayern ist rechtmäßig

+++ Großrazzien gegen kinox.to-Betreiber

+++ Einigung im Leistungsschutzrecht: Gratiseinwilligung für Google

+++ Ulf Buermeyer: Störerhaftung ist German Angst Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Eikonal, Google, VDS, Facebook

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+++ Operation Eikonal: BND hat jahrelang mit der NSA zusammengearbeitet

+++ VG Media vs. Google: Snippets und Thumbnails ausgelistet

+++ HmbBfDI vs. Google: Verwaltungsanordnung wegen Nutzerprofilen

+++ ULD vs. Facebook: Revision gegen Urteil des OVG Schleswig-Holstein

+++ Designierter EU-Innenkommissar für Neuanlauf bei Vorratsdatenspeicherung

+++ Urteil in Österreich: Haftung für gesetzten Link Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: NSA, Whatsapp, Medienforum

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+++ NSA-Ausschuss: Staat trifft Schutzpflicht

+++ Whatsapp: Verwirrung um Nutzungsbedingungen

+++ Googles Marktmacht: Auch die Telekom legt Beschwerde ein

+++ Medienforum NRW: Kommt die Regulierungsreform?

+++ Eco-Positionspapier zur Haftung öffentlicher WLAN

+++ Ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerpflichtig?

+++ Auch Vimeo führt automatische Rechtekontrolle ein Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Videospiele, Tippfehler-Domains, Facebook

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+++ EuGH entscheidet über technische Schutzmaßnahmen bei Videospielen

+++ BVerfG: „Durchgeknallte Frau” nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt

+++ BGH entscheidet über Tippfehler-Domains

+++ KG: Facebook unterliegt im Streit um Friend Finder und AGB

+++ LG Berlin: Mündliche Verhandlung im Fall vzbv ./. Valve

+++ LG Hamburg: Google muss ehrverletzende Bilder aus Suche löschen

+++ Urheberrecht: Innenministerium mahnt FragdenStaat.de ab Artikel vollständig lesen

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