“Einmalig”, ein “folgenreicher Tabubruch” und gar eine “Zeitenwende” – Kommentator*innen staunen über die Sperrung der Online-Konten von Donald Trump. Doch ist die politische Stummschaltung durch große Tech-Konzerne wirklich eine neue Entwicklung? Bereits seit Jahrzehnten ringen (auch) in Deutschland Politik und Gerichte mit der Online-Macht von Big Tech. Und die Erfahrung lehrt, dass es bisher auf drei Elemente ankam: zeitgemäße Regeln, deren konsequente Durchsetzung und – vor allem – politischen Opportunismus.
Sind Kooperationen von Gesundheitsbehörden und Internet-Intermediären rechtswidrig?
Ein Gastbeitrag von Martin Fertmann, Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Dr. Stephan Dreyer
In den vorweihnachtlichen Kanon steigender Corona-Fallzahlen, strengerer Infektionsschutzmaßnahmen und wachsender Sorgen bezüglich der Verbreitung Corona-bezogener Desinformation mischte sich die Ankündigung der Medienanstalt Hamburg-Schleswig Holstein (MAHSH), dass sie ein Verfahren gegen Google wegen einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingeleitet hat. Zunächst hatte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) diese Zusammenarbeit bereits öffentlich als ordnungspolitischen Tabubruch kritisiert.
+++ Neues Anti-Terror-Paket in Kraft
+++ Ende des Routerzwangs tritt in Kraft
+++ Gesetzesentwurf: Bußgelder bei Verstöße gegen Netzneutralität
+++ Gutachten: Adblocker verfassungsrechtlich zulässig
+++ Papier: Zugriff des BND auf Internetknotenpunkte rechtswidrig
Die Registrierung zur Telemedicus Sommerkonferenz 2016 ist seit kurzem eröffnet. Mit dem Konferenzthema „Die Macht der Plattformen” wollen wir ein interessantes Phänomen behandeln: Unser öffentliches, privates und wirtschaftliches Leben wird immer mehr von Unternehmen und Organisationen beeinflusst, die uns verbinden und verknüpfen. Marktplätze, Kommunikationswege, technische Standards oder Software, aber auch „digitale Infrastruktur” – Plattformen erfüllen wichtige Aufgaben für die Informationsgesellschaft. Erfüllen sie aber auch öffentliche Aufgaben und müssten sie deshalb mehr unter öffentlicher Kontrolle stehen?
Die folgenden Punkte wollen wir mit unseren Speakern und Besuchern diskutieren:
• Keynote: Die Macht der Plattformen – Julia Reda (MdEP Piraten)
• Plattformen und digitale Gesellschaft – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesministerin der Justiz a.D.), Joanna Schmölz (DIVSI), Robert Golz, LL.M. (HÄRTING) und Prof. Dr. Daniel Hürlimann (Uni St. Gallen)
• Rechtsschutz und Regulierung durch Plattformen – Thorsten Feldmann, LL.M. (JBB), Dominik Höch (Höch Kadelbach), Linda Kuschel, LL.M. (Harvard) (HU Berlin) und Christoph Palzer (Uni Bayreuth)
• Plattformen und Datenmacht – Dr. Jens Schefzig (Osborne Clarke), Dr. Moritz Karg (HmbBfDI) und JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg (TU Dresden)
• Alte vs. neue Plattformen: Die OTT Debatte – Prof. Dr. Robert Schönau (Hochschule Hof), Doris Gemeinhardt-Brenk (BNetzA) und Dr. Frederic Ufer (VATM)
• Kartellrecht: Die Marktmacht von Plattformen – Prof. Dr. Boris Paal, M.Jur. (Oxford) (Uni Freiburg), Dr. Felicitas Rieger (Hausfeld), Dr. Armin Jungbluth (BMWi) und Dr. Christine Jury-Fischer (VG Media)
Sie können sich hier registrieren. Weitere Informationen gibt es stets unter www.telemedicus.info/soko16 oder folgen Sie uns auf Twitter unter @telemedicus oder direkt unter #soko16.
Registrierung zur Telemedicus Sommerkonferenz 2016 #soko16. Artikel vollständig lesen
Ich möchte heute ein sehr interessantes Buch vorstellen: „Kartellrecht in der anwaltlichen Praxis” von von Dietze und Janssen. Die beiden Autoren sind langjährige Praktiker im Kartellrecht und haben ihre Erfahrungen in dieses Werk einfließen lassen. Es hält dabei mehr als es verspricht und bietet im Taschenbuchformat eine tiefgehende und vor allem anschauliche Einführung in das Kartellrecht. – Ein sehr geeignetes Buch aber auch im Zusammenhang mit dem Recht der Informationsgesellschaft. Artikel vollständig lesen
+++ Erste Beratung zum IT-Sicherheitsgesetz
+++ BGH: Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa drohen
+++ BGH: Keine Vorabprüfung des Wahrheitsgehaltes von Online-Bewertungen
+++ LG Frankfurt: Bundesweiter Verbot des Fahrdienstes UberPOP
+++ Vorratsdatenspeicherung: Leitlinien im Juni 2015 erwartet Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Private Kameraüberwachung von Straßenraum unterfällt Datenschutzrecht
+++ BGH: Unterlassungsanspruch umfasst keine Pflicht zum Abstellen von RSS-Republishing
+++ „Project Goliath”: Die US-Filmwirtschaft im Kampf gegen Google
+++ ÖVGH: Frequenzversteigerung in Österreich war rechtmäßig
+++ Digitale Dividende II: Bund und Länder teilen sich die Versteigerungserlöse Artikel vollständig lesen
Für Juristen hat Social Media ein zentrales Problem: Die Schnelllebigkeit. Kleine und große neue Features erscheinen meist ohne Ankündigung im Wochentakt und neue Anbieter – seien es Apps, Aggregatoren oder neue Social Networks – sprießen wie Pilze aus dem Boden. Auch die rechtlichen Grundlagen der großen Plattform, Datenschutzrichtlinien und AGB, werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert, diskutiert, in der Luft zerrissen und schließlich neu gefasst.
Auf ein solch reges Treiben am Markt ist das Recht nicht ausgelegt. Für die Rechtswissenschaft ist es fast unmöglich, mit den Veränderungen Schritt zu halten. Wer sich mit Social Media Recht befasst, stellt daher schnell fest, dass es an verlässlichen Aussagen und tiefgehenden Analysen häufig fehlt. Der Markt ist – mit wenigen Ausnahmen – geprägt von Aufsatzliteratur, die sich mehr oder weniger oberflächlich mit Einzelfragen befasst.
Zu den wenigen Ausnahmen gehört etwa „Social Media Marketing & Recht” von Thomas Schwenke, das bereits etwas ältere „Social Media und Recht: Praxiswissen für Unternehmen” von Carsten Ulbricht und nunmehr auch das „Praxishandbuch Rechtsfragen Social Media” von Herausgeber Andreas Spittgerber.
+++ EU-Parlament fordert Entflechtung von Google
+++ BGH: Illegale Konsolenadapter gehen zurück in die Vorinstanz
+++ OLG Köln zu CC-Lizenzen und kommerzieller Nutzung
+++ Totalüberwachung: „Haarsträubende Rechtsauslegung” des BND
+++ EGMR zur Kündigung eines Journalisten wegen Kritik an Arbeitgeber
+++ Facebook: Geänderte Datenschutzbestimmungen
+++ Bundesrat: Bildungsschranke § 52a UrhG wird dauerhaftes Recht
+++ Landgericht Hamburg verbietet ARD-Film
+++ Sixt darf Fahrdienst nicht mit Begriff „Taxi” bewerben Artikel vollständig lesen
Vor zwei Wochen ging die jährliche Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) zu Ende. Thema dieses Jahr: „Big Data & Co”. Auch Telemedicus war dabei, gleich in dreifacher Besetzung. Einen subjektiven Überblick über die – wie gewohnt lohnenswerte – Veranstaltung haben wir in einem Storify zusammengestellt. Artikel vollständig lesen