Überwachung verursacht einen „Chilling Effect”. Aber bei wem wirkt dieser Chilling Effect eigentlich? Warum sind sich Medien, Politik und Zivilgesellschaft weitgehend einig, dass die NSA-Überwachung ein Skandal ist, während die breite Bevölkerung darauf kaum reagiert? Um diese Fragen zu beantworten, hilft ein Blick darauf, wie in dieser Gesellschaft politische Meinungen entstehen, und wer von Überwachung wirklich betroffen ist. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Carl Christian Müller, LL.M. und Sören Rößner, LL.M., Berlin
Der flächendeckende Ausbau der Breitbandversorgung gilt als eine der wesentlichen Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Innovation in allen Wirtschaftszweigen. Neben den wirtschaftlichen Aspekten misst die Europäische Kommission überall verfügbaren, erschwinglichen Breitbandanschlüssen strategische Bedeutung für den sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa zu. Aus diesem Grunde hat sich die Europäische Union als Teil ihrer Wachstumsstrategie ehrgeizige Ziele für die Breitbanderschließung gesetzt. Dabei stellt die Finanzierung einer solchen Breitbandinfrastruktur eine besondere Herausforderung dar. Artikel vollständig lesen
Die Open Data Initiative fragdenstaat.de hat sich vor Land- und Kammergericht Berlin gegen das Bundesinnenministerium durchgesetzt. Das Ministerium hatte fragdenstaat.de Anfang des Jahres abgemahnt, weil das Portal ein internes Gutachten des Ministeriums im Netz veröffentlicht hatte. Der Vorwurf des BMI: Urheberrechtsverletzung.
Wie nun (auf etwas kuriose Weise) bekannt wurde, haben sowohl Land- als auch Kammergericht im einstweiligen Rechtsschutz zu Gunsten von fragdenstaat.de entschieden (Az. 15 O 58/14 und 24 W 21/14). Kann das Urheberrecht nun nicht mehr gegen unliebsame Informationen im Netz genutzt werden? Ein Durchbruch für die Meinungsfreiheit? Mitnichten. Artikel vollständig lesen
„Chilling Effects” sind (etwas verkürzt definiert) Effekte staatlichen Handelns, die Bürger davon abhalten, von ihren Grundrechten Gebrauch zu machen. Ein großes Problem betrifft ihre Nachweisbarkeit: Wenn ein Bürger sich auf eine bestimmte Weise verhält, bzw. nicht verhält: Warum genau handelte er auf diese Weise? Hätte er sich anders verhalten, wären die Rahmenbedingungen andere gewesen? Die Beweisführung, dass ein bestimmtes staatliches Handeln das Verhalten der Bürger beeinflusst, ist schwer. Speziell betrifft das die Überwachung – hier wird teils bestritten, dass Überwachung sich auf das Verhalten der Bürger überhaupt auswirkt.
Vor diesem Hintergrund ist die Information relevant, dass der deutsche Staat sich des Einschüchterungseffektes von Überwachung ganz absichtlich bedient und dies sogar offen einräumt – an eher überraschender Stelle: bei militärischen Operationen. Artikel vollständig lesen
Köln hat einige schmutzige Wände. Wer diese nur zum Teil säubert und so – wie in einer Radierung – Bilder schafft, lebt gefährlich. Denn in Köln soll jeder Fall von sogenanntem Reverse-Graffiti durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies schreibt die taz. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nichtig
+++ OLG Köln: Autocomplete-Funktion nach BGH-Rechtsprechung beurteilt
+++ Heartbleed: Sicherheitslücke in der Verschlüsselungs-Software OpenSSL
+++ EuGH: Keine Privatkopieabgabe zur Kompensation illegaler Kopien
+++ Europarat: Forderung nach Verschlüsselung als Standard von Internetdiensten Artikel vollständig lesen
Der BGH hat heute entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Nutzer-Daten zulässig ist. Unternehmen dürfen nicht mehr benötigte Datenbestände an Dritte weiterverkaufen – und das auch ohne Einwilligung des Nutzers, so der BGH. Wurden die Daten eines Nutzers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht, könne der betroffene Nutzer dem Weiterverkauf seiner Daten nicht widersprechen – es gilt der sog. Erschöpfungsgrundsatz.
Die Entscheidung kommt wenig überraschend. Die Erschöpfung eines Widerspruchsrechtes wurde schon seit einiger Zeit in der juristischen Literatur diskutiert. Nichtsdestotrotz wird die Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben. Artikel vollständig lesen
Kommenden Samstag findet das fünfte „LawCamp” in Frankfurt am Main statt. Die Kanzlei Bird&Bird organisiert es im Barcamp-Stil rund um die aktuellsten Themen des IT-Rechts. Abgedeckt werden unter anderem die Bereiche Cloud Computing, SaaS, Big Data, M2M, Internet of Things, Social Media, Mobile Devices, Public Sector, OpenSource, Agile Programming, Outsourcing, IT Projekte, Software und Datenschutz. Bereits gesetzte Gäste mit ihren Themen sind beispielsweise Malte Hilpert von der SCHUFA Holding AG zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Umfang der SCHUFA Auskunft, Jan Roggenkamp zu Ermittlung in sozialen Netzwerken oder Thomas Söbbing zu rechtlichen Grenzen der Nutzung und Vermarktung von angebundenen Geräten wie Googles Glass.
Auch die Telemedicus-Mitarbeiter Sebastian Brüggemann, Johannes Marosi und Fritz Pieper werden vor Ort sein und per Twitter berichten.
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Dürfen Computerspiele an User-Accounts gekoppelt werden? Über diese Frage hat das LG Berlin Anfang des Jahres entschieden, über die Vorgeschichte haben wir bereits bei Telemedicus berichtet. Hintergrund war die Spieleplattform Steam. Viele gekaufte Computerspiele müssen zur Aktivierung an einen Steam-Account gekoppelt werden – und können so nicht mehr gebraucht weiterverkauft werden. Das LG Berlin entschied, dass Steam-Accounts nicht übertragbar sein müssen – auch nicht vor dem Hintergrund des Erschöpfungsgrundsatzes und der UsedSoft-Entscheidung des EuGH. Mittlerweile liegt das Urteil (Az. 15 O 56/13) im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
Aus einer Pressemitteilung der GEMA geht hervor, dass diese gegen den Anbieter UseNeXt (Aviteo Ltd.) eine einstweilige Verfügung durch das LG Hamburg erwirkt hat. Nach der Begründung hafte ein Zugangsdienst für Urheberrechtsverstöße, wenn er sein Angebot auf den Download geschützter Werke ausrichtet – insbesondere, wenn der Anbieter Erwerbszwecke verfolgt und seinen Dienst anonym ausgestaltet hat.
UseNeXt bietet als kommerzieller Anbieter Zugang zum Usenet an. Dabei handelt es sich um eine Technik, mit der man Netzwerke von Diskussionsforen einrichten kann (sogenannte Newsgroups). Bei UseNeXt können sich Nutzer in Diskussionsforen gegenseitig urheberrechtlich geschützte Werke bereitstellen, die auf Servern weltweit verteilt sind. Laut GEMA untersagte das LG Hamburg nun UseNeXt die Nutzung von zehn von der GEMA exemplarisch ausgewählten Werken. Der Dienst war der Aufforderung nicht nachgekommen, einen weitergehenden Schutz für urheberrechtlich geschützte Werke einzurichten.
Die GEMA spricht einem „bahnbrechenden Erfolg gegen die illegale Nutzung von Musikwerken” und gibt an, eine „substantielle Ausweitung der Verantwortlichkeit von Zugangsdiensten” erwirkt zu haben. Um das für diesen Fall zu beurteilen, ist eine endgültige Entscheidung des LG Hamburg abzuwarten.
Zur Pressemitteilung der GEMA. Artikel vollständig lesen