Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
„Big Data” ist ein Thema, das aktuell in Wirtschaft und Informatik schwer gefragt ist. Auch für das Informationsrecht ist die Frage interessant, welche Chancen und Risiken mit wachsenden Datenmengen und ihrer Verwertung verbunden sind.
Das vorliegende Werk verschafft einen ersten Überblick über die Materie. Wenngleich es sich nicht um juristische Fachliteratur handelt, gibt es auch einen Eindruck über den Bedarf der juristischen Aufarbeitung. Verfasst wurde „Big Data“ von einem Juristen (Viktor Mayer-Schönberger) und einem Angehörigen der Berufsgruppe der „Daten-Editoren” (Kenneth Cukier).
+++ Vorratsdatenspeicherungs-RL laut Generalanwalt unvereinbar mit EU-Recht
+++ Bundesregierung: Neues Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
+++ Redtube-Abmahnungen: IP-Adressen offenbar über Zwangsumleitungen ermittelt
+++ CDU-Politikerin Voßhoff als oberste Datenschützerin im Gespräch
+++ Marktmacht: Googles Einigungsvorschlag an die EU abgelehnt
+++ Europäische Bankenaufsicht warnt vor Bitcoins
+++ Europäisches Gericht: Microsoft durfte Skype übernehmen
+++ BGH zur Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben Artikel vollständig lesen
+++ Stellv. NDR-Verwaltungsratsvorsitzende kritisiert Länder-Beschluss zum Jugendkanal
+++ LG Berlin: Google-AGB in 25 Punkten unwirksam
+++ Koalitionsverhandlungen zum Internet mit ersten Ergebnissen
+++ EU-Berichterstatter: Datenschutzpaket könnte scheitern
+++ E-Mail-Accounts von EU-Parlamentariern gehackt
+++ Öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg entfernen Facebook-Like-Button Artikel vollständig lesen
Gewiss kann sich ein TK-Unternehmen bessere Publicity vorstellen, als den Namen „Drosselkom“ verpasst zu bekommen. Den heimste sich die Telekom ein, als sie im Sommer ihre neuen Internettarife vorstellte. Anlass der Empörung: T-DSL sollte ab 2016 mit einem gedeckelten Datenvolumen kommen. Nach 75 GB sollten Kunden nur noch mit 384 kbit/s surfen können, eigene Dienste ausgenommen. Da raunten Spott und Häme durchs Netz, die Telekom torpediere die Netzneutralität und die Kundschaft würde ausbleiben. Gestern hat das LG Köln der Telekom-Drosselung auch noch die juristische Absage verpasst: Die Drosselungsklausel DSL-Flatrateverträgen ist unzulässig, so das LG Köln (Az. 26 O 211/13).
Ein vernünftiges Urteil. Aber: Seine Bedeutung wird überschätzt. Artikel vollständig lesen
Ein Zeitungsartikel, ein Foto, ein älterer Herr – aber Geld floss keines. Dass Personen auf Zeitungsfotos nicht bezahlt werden, ist der Normalfall. Artikelfotos haben meist einen Nachrichtenwert und stellen ein tatsächliches Geschehen dar oder bilden eine real existierende Person ab, die Gegenstand der Berichterstattung ist.
Doch nicht jeder Fall ist eindeutig: In einem vom LG Kiel entschiedenen Fall nutzte das Hamburger Abendblatt ein Foto nicht als Werbung, aber auch nicht klassisch-redaktionell. Denn im Vordergrund stand die Symbolkraft des Models auf dem Foto; Nachrichtenwert hatte es keinen. Diese Symbolkraft hat das LG Kiel als Vermögenswert eingestuft und dem abgebildeten Model einen Zahlungsanspruch zugesprochen (Az. 1 S 223/12). Artikel vollständig lesen
Am Sonntag ging es durch die einschlägigen Medien: In Irland wurde ein Mann namens Eric Eoin Marques verhaftet. Der 28 Jährige Ire ist Gründer des „Tor Freedom Hosting”, eines mit dem Darknet assoziierten Hostproviders. Marques wurde bereits seit einem Jahr vom FBI wegen Verbreitung kinderpornographischen Materials gesucht. Über seine Auslieferung an die USA wird verhandelt. Zur gleichen Zeit ist eine Vielzahl anonymer Webdienste über das Tor-Netzwerk nicht mehr erreichbar.
Marques wird vorgeworfen durch den Betrieb seines Dienstes die Verbreitung von Kinderpornographie zu fördern, indem er den Nutzern eine Plattform zum anonymen Austausch verschlüsselter Daten bereitstelle. Ein FBI-Agent soll Marques gar als „den größten Vermittler von Kinderpornographie auf dem Planeten“ bezeichnet haben. Der Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie im Zusammenhang mit dem Betrieb anonymer Internetdienste ist nicht neu. Die schwelende Überwachungsdebatte um Prism, Tempora und den Whistleblower Edward Snowden verleiht dem ganzen jedoch zusätzliche Brisanz. Artikel vollständig lesen
+++ US- und UK-Geheimdienste überwachen von deutschem Boden aus
+++ Spiegel: EU-Kommission legte Studie zu Safe Harbor nicht offen
+++ Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeigt erste Wirkungen
+++ E-Government-Gesetz in Kraft getreten
+++ US-Gericht verurteilt Bradley Manning
+++ Kabel Deutschland will von Vodafone übernommen werden Artikel vollständig lesen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht Nutzer, die ihr Android-Smartphone gerootet haben und denen der Händler daraufhin die gesetzliche Gewährleistung versagt hat. Ein solcher Root kann nötig werden, wenn man das aktuellste Betriebssystem auf seinem Handy installieren möchte. Das ist oft der Fall, wenn Nutzer neue Funktionen erhalten oder Fehler beheben. Das kann jedoch zu Problemen mit den Herstellern führen, da viele Hersteller in der Praxis nach einem Root keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr akzeptieren.
Das Portal „Surfer haben Rechte” hat deshalb einen Aufruf gestartet, um dieses Thema künftig stärker zu verfolgen:
Selbstverständlich kann vom Hersteller des Telefons nicht verlangt werden, dass er für die modifizierte Software Support übernimmt. Gleichermaßen gelten die Gewährleistungsansprüche nicht mehr, wenn der Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware leidet. Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das reine Aufspielen einer alternativen Software zurückzuführen sein soll.
Nicht genannt werden iOS-Nutzer, die einen „Jailbreak“ durchgeführt haben. Ob der vzbv hier einen qualititativen Unterschied zwischen iOS-Jailbreak und Android-Root in Bezug auf die Gewährleistung sieht, ist nicht bekannt. Betroffene können sich über ein Kontaktformular an den vzbv wenden.
„Rooting vs. Gewährleistung” bei Surfer haben Rechte.
Telemedicus zum eventuellen Gewährleistungsverlust bei einem Jailbreak. Artikel vollständig lesen
Diesen Monat hat Daniel Brockmeier sein eBook „Blackbox Urheberrecht” veröffentlicht. Der Name soll bewusst an einen Crash des Urheberrechts erinnern – übrig geblieben ist allein die Blackbox. Artikel vollständig lesen