Till Kreutzer zerlegt bei Carta.info in gewohnt gründlicher Manier die Forderung der Verlage nach einem eigenen Leistungsschutzrecht in ihre Einzelteile, beleuchtet die urheberrechtlichen Hintergründe und erklärt den Sinn und vor allem Unsinn dieser Forderung:
„Wenn von allen Blogs, Nachrichtenseiten, Enzyklopädien oder Foren und sonstigen Angeboten, in denen auf fremde Inhalte hingewiesen oder über die gleichen Ereignisse berichtet wird, Geld eingesammelt wird, könnten sicherlich erkleckliche Summen eingetrieben werden. Es sei denn, es wird dann weniger gebloggt, diskutiert, veröffentlicht. Es sei denn, dass der bürokratische Aufwand für Abrechnung und Protokollierung nicht zu leisten ist oder dass die erforderliche flächendeckende Überwachung aller Online-Publikationen nicht funktioniert. Es sei denn, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte ansieht.”
„Leistungsschutzrecht für Verlage: Mehr Schaden als Nutzen” bei carta.info. Artikel vollständig lesen
Heute in einer Woche beginnt in Oldenburg die 10. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI). Bei den Herbstakademien handelt es sich um Weiterbildungsveranstaltungen, die einen Überblick über gegenwärtige Entwicklungen im IT-Recht bieten, wobei auch die Möglichkeit zu einem Diskurs offensteht. Die DSRI lädt dazu alljährlich junge Anwälte und Wissenschaftler ein, aktuelle Rechtprobleme in kurzen Fällen darzustellen und gleichzeitig Lösungen vorzuschlagen.
In diesem Jahr findet die Veranstaltung unter dem Titel „Inside the Cloud – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht” statt. Es geht also dem Titel nach um die Rechtsprobleme beim Cloud Computing. Allerdings eröffnet sich bei einem genaueren Blick in das dicht gedrängte Tagungsprogamm ein weitaus größeres Themenspektrum. Artikel vollständig lesen
Ein Theaterstück mit Zitaten Klaus Kinskis darf nicht aufgeführt werden. Dies entschied das Kölner Oberlandesgericht Ende Juli. Das Stück mit dem Namen „Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo” besteht zu einem Drittel aus Buchpassagen und Interviewäußerungen des Schauspielers. Artikel vollständig lesen
Wie der epd-Medien in seiner aktuellen Ausgabe (41/2009) berichtet, plant das ZDF bis zum Jahresende eine drastische Reduzierung seines Internetangebots. Eine Folge des 12. RÄStV, wie der Mainzer Sender sagt.
„Von den heute noch unter den Adressen zdf.de, heute. de und sport.zdf.de verfügbaren Inhalten sollen bis Jahresende rund 80 Prozent aus dem Netz genommen werden. ZDF-Unternehmenssprecher Alexander Stock bestätigte dem epd am 26. Mai entsprechende Planungen. […] Aus dem Angebot von zdf.de sollen im Laufe der nächsten Monate 46.800 Dokumente verschwinden. […] Auch die ZDF-Mediathek […] wird verkleinert.”
Das Hamburger TK-Unternehmen „HanseNet” muss vorerst keine Verkehrsdaten speichern
Mit einem Beschluss vom 20. Mai 2009 (Az.: 21 L 234/09) hat das Verwaltungsgericht Köln den Hamburger Telekommunikationsanbieter HanseNet vorerst von den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Das Gericht hat dazu die Vollziehung einer Verfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorerst ausgesetzt. Denn nach Ansicht der Hamburger Richter ist die Verfügung nicht ermessensfehlerfrei ergangen. Über die Frage der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung hat das Gericht jedoch nicht entschieden. Artikel vollständig lesen
Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Privatsendern soll geprüft werden
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sich mit der Frage befassen, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass Jugendschutzverstöße beim privaten Rundfunk anders geahndet werden können als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Amtsgericht Ludwigshafen hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG zu vereinbaren ist, dass Jugendschutzverstöße lediglich im privaten Rundfunk, aber nicht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, mit Bußgeldern sanktioniert werden können. Damit werden die Karlsruher Richter nun erstmals mit dieser in der Literatur bereits seit längerem kontrovers diskutierten Frage befasst. Artikel vollständig lesen
Über die „Long Tail“-Theorie haben wir auf Telemedicus schon berichtet: Nach dieser These des US-Internetspezialisten Chris Anderson begünstigt das Internet durch seine ökonomischen Besonderheiten die Verbreitung von Produkten, die andernfalls nicht vermarktet würden. Das Ergebnis ist ein „Long Tail“ aus Nischenprodukten, die eine ganz neue Kategorie von Vielfalt und Diversität ermöglichen.
Schon damals war umstritten, ob sich die Long Tail-These empirisch belegen oder widerlegen lässt. Zu dieser Frage gibt es nun eine neue Studie. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Adrian Schneider
Die Störerhaftung hat schon so manchem Forenbetreiber Kopfschmerzen bereitet. Je nach Gericht droht bei fast jedem Posting die Haftung auf Unterlassen. Ganz besonders besteht dieses Risiko bei Links. Wenn man Pech hat, greift da nicht nur die Störerhaftung, sondern gleich das Strafrecht – zumindest nach Ansicht einiger Gerichte.
Das bekommt jetzt auch der Bundestag zu spüren: Dem Forum zur Petition gegen Netzsperren droht die Schließung. Grund ist die Störerhaftung. Zwar sind in den Foren Links generell verboten. In hitzigen Diskussionen achten die meisten Nutzer jedoch nicht darauf. Und die Moderatoren kommen mit dem Löschen nicht mehr nach. Neue Themen dürfen deshalb gar nicht mehr begonnen werden. Sollten weiterhin Links gepostet werden, soll das Forum ganz geschlossen werden. Die Störerhaftung: Ein Eigentor. Artikel vollständig lesen
Das Magazin „Focus Schule“ hat beim VG Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht (Aktenzeichen: 1 K 943/09). Die Zeitschrift fordert vom Kultusministerium Auskunft über die durchschnittlichen Abschlussnoten sowie die Durchfallquoten der Gymnasien aus den Jahren 2006 bis 2008 und stützt sich dabei auf den presserechtlichen Informationsanspruch. Artikel vollständig lesen
Ab heute zeigt Youtube deutschen Nutzern keine Musikvideos mehr. Grund ist der ausgelaufene Lizenzvertrag mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA. Im Jahr 2007 hatte sich Youtube mit der GEMA – nach zähen Verhandlungen – auf pauschale Lizenzzahlungen für Musikvideos geeinigt. Allerdings war dieser Vertrag bis zum 31. März 2009 befristet. Und die Verhandlungen für einen Anschlussvertrag sind ins Stocken geraten. Während sich Youtube weiterhin an einer Einigung interessiert zeigt, hat die GEMA die Verhandlungen derzeit für gescheitert erklärt. Artikel vollständig lesen