+++ Irische Datenschutzbehörde will Standardvertragsklauseln vor den EuGH bringen
+++ Android: Keine Verletzung von Rechten an Java, da Fair Use
+++ EU-Kommission will Streamingdienste zur Förderung europäischer Inhalte verpflichten
+++ EU-Kommission will Geoblocking im Online-Handel regulieren
+++ LG Augsburg: Partei Alfa darf nicht Alfa heißen
+++ EU-Terrorbekämpfung – Regelung zu Netzsperren?
+++ Brandenburg und Niedersachsen fordern Whistleblower-Schutz Artikel vollständig lesen
Autowerkstätten und Kfz-Teilehändler benötigen vom jeweiligen Hersteller eine Vielzahl an Daten für Ihr Geschäft. Aber was bleibt, wenn der Hersteller nicht kooperiert und Daten nur unzureichend preis gibt? Ende Januar hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Autohersteller KIA aufgegeben, unabhängigen Marktteilnehmern den Zugang zu seiner VIN-Datenbank zu ermöglichen (LG Frankfurt a.M., Urteil v. 21.01.2016, Az.: 2-03 O 505/13). Die bisherige Praxis von KIA sah lediglich vor, dass Fahrzeugdaten über ein Webformular mittels einer Suchmaske erhältlich waren. Dagegen klagte der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) und bekam nun recht. Unabhängige Autoteilehändler und Werkstädte können damit einfacher auf Fahrzeugdaten zugreifen. Eine Besprechung auf Basis des Urteils-Volltextes: Artikel vollständig lesen
+++ Google setzt Recht auf Vergessenwerden bald weitläufiger um
+++ Auch Unternehmen in öffentlicher Hand müssen der Presse Auskunft erteilen
+++ Referentenentwurf einer BSI-Kritisverordnung veröffentlicht
+++ Videoüberwachung im Hannoveraner Nahverkehr: Datenschützer scheitern mit Verbot
+++ LG Hamburg untersagt Facebook-Nutzer Hasskommentar gegen Dunja Hayali
+++ Umgehung des Geoblocking: Paypal sperrt Konto von VPN-Anbieter Artikel vollständig lesen
+++ 1./2. Dezember: „Die Zukunft des Urheberrechts“ – 50 Jahre Urheberrecht in Deutschland, Berlin
+++ 3. Dezember: 5. Karlsruher Dialog Technik & Recht: „Lizenzierung – Cashcow oder nice to have?“, Karlsruhe
+++ 4. Dezember: Sitzung des Fachausschusses Datenschutz (DGRI), Bonn
+++ 10. Dezember: „Ist demokratietheoretisch definierte Medienqualität noch zeitgemäß?“, Saarbrücken
+++ 14. Dezember: „American Rulemaking at the juncture of politics and law in the computer age“, Frankfurt a.M.
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Vor einigen Wochen hat der BGH die Entscheidungsgründe i.S. „Tagesschau-App” veröffentlicht; damit hat der lange währende Streit um die Frage der Presseähnlichkeit der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote einen vorläufigen Höhepunkt gefunden. Die Entscheidung betrifft allerdings neben dieser Frage auch noch einige andere interessante Punkte, u.a. auch eine Antwort auf die Frage: „Was ist eigentlich die ARD?”
In der aktuellen Ausgabe der wrp ist eine Urteilsanmerkung von mir erschienen, die diesen und andere Punkte der BGH-Entscheidungsgründe aufgreift. Der Verlag hat sie freundlicherweise zur Internetveröffentlichung freigegeben, so dass ich sie hier zum Download stellen kann.
Die Urteilsbesprechung: Assion, Anmerkung zu BGH vom 30.04.2015 – I ZR 13/14 (Tagesschau-App), wrp 2015, 1475.
Das BGH-Urteil zur Tagesschau-App im Volltext.
Die Telemedicus-Themenseite zur Tagesschau-App. Artikel vollständig lesen
Der Softwareanbieter Valve darf es seinen Nutzern untersagen, Steam-Accounts zu übertragen. Dies hat das KG Berlin diesen Sommer entschieden (Az.: 23 U 42/14). Damit wies das Gericht die Berufung gegen das Urteil des LG Berlin als offensichtlich unbegründet zurück. Dieses hatte letztes Jahr die Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits abgelehnt, worüber ich hier ausführlich berichtet hatte. Das KG setzte sich bei seiner ablehnenden Entscheidung mit drei wichtigen Entscheidungen zum Online-Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke auseinander. Die Entscheidung ist jetzt hier bei Telemedicus veröffentlicht. Ein kurze Übersicht: Artikel vollständig lesen
In der aktuellen Ausgabe der „Multimedia und Recht” (MMR) ist ein Artikel von mir zur Preisregulierung bei Plattformbetreibern erschienen. Die MMR-Redaktion hat freundlicherweise die Zweitveröffentlichung im Internet freigegeben.
In dem Artikel geht es um die verschiedenen Rechtsnormen, die die (potenziell) entgeltliche Beziehung zwischen Rundfunk-Programmveranstaltern und Rundfunkplattformen (z.B. Kabelnetzbetreibern) regulieren. Diese Frage war am Beispiel der „Einspeiseentgelte” in den vergangenen Jahren stark umstritten und ist u.a. auch Gegenstand von zwei aktuellen BGH-Entscheidungen.
Das Abstract:
Das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und Programmveranstaltern war in den vergangenen Jahren stark umstritten. Mit seinen Entscheidungen v. 16.6.2015 (Az. KZR 83/13 und KZR 3/14) hat der BGH nun einige der strittigen Fragen beantwortet. Insbesondere ist nun geklärt, dass das Recht für die Gestaltung der Programmeinspeisung kein bestimmtes „Modell“ vorschreibt, aus dem sich auch ungeschriebene Zahlungspflichten herleiten ließen („Must Pay“). Das einschlägige Recht enthält aber sehr wohl bestimmte „Checks and Balances“, die sowohl von Programmveranstaltern als auch von Plattformbetreibern zu beachten sind. Der folgende Beitrag erklärt, aus welchen Normen sich für potenzielle Entgeltzahlungen zwischen Programmveranstaltern und Plattformbetreibern Rechtsfolgen ergeben. Dabei wird auf kartellrechtliche, urheberrechtliche und medienrechtliche Fragen eingegangen; insbesondere § 52d RStV wird vertieft erörtert.
Der Artikel bezieht sich u.a. auch auf meine Dissertation zum Thema Must Carry-Pflichten (PDF). Ein weiterer Aufsatz von mir zum Thema „Must Offer-Pflichten” erschien im Sommer in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2015, 631).
Simon Assion, „Preisregulierung bei Rundfunkplattformen” als PDF zum Download. Artikel vollständig lesen
+++ LG Köln: Adblock Plus zulässig
+++ Rekordsumme: 635.000 Euro Schmerzensgeld für Jörg Kachelmann
+++ EuGH zur Anwendung von Datenschutzrecht auf ausländische Gesellschaft
+++ Safe Harbor: USA kritisiert Stellungnahme des Generalanwalts
+++ Bundesrat äußert Bedenken bei freier Routerwahl Artikel vollständig lesen
+++ 29./30. August: Telemedicus Sommerkonferenz, Berlin
+++ 3./4. September: 5. NRW IT-Rechtstag, Köln
+++ 4. September: Das ist Netzpolitik!, Berlin
+++ 8./9. September: M2M Summit 2015, Düsseldorf
+++ 9. bis 12. September: 16. DSRI Herbstakademie, Göttingen
+++ 10./11. September: Open Government Tage, München
+++ 16./17. September: Internet Security Days 2015, Brühl
+++ 30. September: Das besondere elektronische Anwaltspostfach, Köln
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Das Landgericht Köln verhandelte heute zu dem Verfahren Axel Springer SE gegen Adblock Plus. Dies ist der dritte Rechtsstreit, in dem sich die Softwareschmiede Eyeo aus Köln gegen prominente Kläger aus der Medienbranche zu Wehr setzen muss. Diese beklagen Umsatzeinbußen wegen entgangener Werbeeinnahmen und versuchten bisher vergeblich gerichtlich gegen die Entwickler des Werbeblocker Tools vorzugehen.
Die Chancen stehen dabei sehr gut, dass auch das Verfahren in Köln zu Gunsten der Beklagten entschieden wird. „Wir neigen dazu, die Klage insgesamt abzulehnen“, zitiert Heise den Vorsitzenden Richter. Es wäre der dritte Erfolg nach den Verfahren in Hamburg und München. Das Gericht in Köln hatte zwar in einem Beschluss im Vorfeld seine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Geschäftsmodells des Werbeblockers geäußert. Es bestünde danach die Möglichkeit, dass durch die bezahlte Aufnahme bestimmter Werbung auf die Whitelist gegen lauterkeitsrechtliche Vorschriften verstoßen werde. Jedoch sind diese Zweifel wohl nunmehr ausgeräumt. Auch sei ein Verbot des Werbeblockers ohne diese Funktion offensichtlich keine Hilfe für den Kläger. Vielmehr sei dann jegliche Werbung geblockt. Das helfe der Klägerin aber in keiner Weise weiter. Diese hatte sich bekanntlich durch den Verlust von Werbeeinnahmen beeinträchtigt gefühlt.
Insgesamt ist diese „Tendenz“ des Gerichts, insbesondere nach den bisher ergangenen Urteilen und fast identischer Sachlage, (wieder) keine Überraschung. Das Urteil aus der Stadt am Rhein wird am 15. September erwartet. Axel Springer hat aber schon angekündigt, notfalls in die nächste Instanz zu gehen. Zudem ist in der Sache ein Grundsatzurteil vom BGH zu erwarten. Es bleibt also weiterhin spannend.
Beiträge auf Telemedicus zu Adblock Plus:
Der Streit um Adblock Plus und die Zukunft von Adblockern
Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen
LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus Artikel vollständig lesen