Telemedicus

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Telemedicus ist jetzt ein Artikelarchiv

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Telemedicus ist jetzt ein Artikelarchiv. Das alte Blog wurde in eine statische Webseite umgewandelt und wird künftig als Archiv vom Verein iRights weitergeführt.

Damit bleiben die vielen Jahre Bloggeschichte als Ressource zugänglich, auch wenn keine neuen Inhalte mehr erscheinen. Danke an alle, die Telemedicus begleitet, unterstützt und mit ihren Beiträgen bereichert haben.

Mehr bei „Telemedicus im Ruhestand“

Telemedicus im Ruhestand

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Es ist rund zwanzig Jahre her, dass wir Telemedicus gegründet haben. Gestartet sind wir als studentische Hochschulgruppe. Wir waren junge Studentinnen und Studenten, getrieben von einer Begeisterung für unser Rechtsgebiet und von dem Wunsch, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Wir wollten uns unabhängig zu machen von Hochschulprofessoren und Verlagen. Und wir wollten mit einem eigenen informationsrechtlichen Weblog zum Teil der damals noch jungen „Blogosphäre“ werden. Einige sind mit der Zeit ausgeschieden, andere sind dazugekommen. Viele junge Juristinnen und Juristen haben bei uns nicht nur Informationsrecht gelernt, sondern auch journalistische Arbeitstechniken.

Zum Weblog kam mit der Zeit eine Urteilsdatenbank hinzu, dann eine Sammlung aktueller Links neben Twitter- und Facebook-Account – und im Jahr 2014 auch die Telemedicus-Sommerkonferenz. Damit war Telemedicus nicht mehr nur noch ein Weblog, sondern eine Plattform für viele unterschiedliche Projekte. Wichtig war uns immer, dass wir keine Allüren und Hierarchien kennen. Bei Telemedicus konnte jeder mitmachen, vom Studenten bis zur Hochschulprofessorin. Uns war es auch immer wichtig, anschlussfähig für Nicht-Juristen zu sein. Deshalb war Telemedicus auch immer ein Platz, wo sich die juristische und die nicht-juristische Welt begegnen.

Wir hatten Tage, an denen unsere Server beinahe zusammengebrochen sind, weil Artikel von uns auf Facebook viral weitergereicht wurden oder weil Heise Online auf uns verlinkt hat. Wir hatten Tage, an denen uns die einen Anwälte wegen unserer Veröffentlichungen bedroht haben – und andere Anwälte uns angeboten haben, uns auf eigene Kosten zu verteidigen. Einmal hätten wir fast den Scoop gelandet, dass die EU-Kommission einen neuen Rechtsakt namens „Datenschutz-Grundverordnung“ schaffen will – Falk Steiner war dann wenige Stunden schneller. Aber wir waren zweite! Wir richteten Konferenzen aus, auf denen Spitzenpolitiker mit Studenten auf Augenhöhe diskutiert haben, und wir hatten wirklich witzige Traditionen wie z.B. die jährlichen Aprilscherz-Artikel oder die „Telemedicus-Awards“, die Guido Brinkel in unseren Namen am Beginn vieler Sommerkonferenzen verliehen hat.

Wir sind dabei ein Stück weit „Opfer unseres Erfolgs“ geworden. Aus studentischen Bloggern wurden Wissenschaftlerinnen, Anwälte, Richterinnen, Professoren und sogar eine Bibliothekarin. Manche von uns haben Familien gegründet, manche haben sehr arbeitsintensive Berufe. Telemedicus hat uns alle geprägt, und viele von uns wären ohne Telemedicus heute nicht dort, wo sie sind.

In den letzten Jahren ist es still um Telemedicus geworden. Unsere Leben sind weitergegangen, und für ein reines Freizeitprojekt blieb immer weniger Zeit übrig. Wir haben es deshalb zuletzt nicht mehr geschafft, eine Telemedicus-Sommerkonferenz zu organisieren, und auch das Weblog lag still. Debatten, die früher in den Kommentaren von Jurablogs stattgefunden hätten, haben sich erst zu Twitter und nun zu LinkedIn verlagert. Die Welt hat sich eben weitergedreht.

Einstweilen ist es für uns aber Zeit, Telemedicus in den Ruhestand zu schicken – und zu bedanken. Das mit uns befreundete Projekt iRights hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, das Weblog zu archivieren, damit die Inhalte weiter im Internet verfügbar bleiben. Und natürlich gibt es auch das Telemedicus-Team noch.

Telemedicus wäre nie möglich gewesen ohne die vielen Menschen, die an uns geglaubt haben. Wir bedanken uns bei all unseren Autorinnen und Autoren. Bei den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats und allen anderen, Wissenschaftler:innen, die uns unterstützt haben – allen voran Prof. Holznagel vom ITM. Wir bedanken uns beim Deutschen Fachverlag und Torsten Kutschke für viele Jahre Partnerschaft und Unterstützung, bei Microsoft für jahrelange Gastgeberschaft bei der Telemedicus-Sommerkonferenz und bei Domainfactory für das kostenlose Hosting. Wir bedanken uns bei Adrian Schneider und Benjamin Küchenhoff dafür, dass sie über viele Jahre unseren Verein geführt haben, und bei allen, die im Telemedicus-„Kernteam“ die redaktionellen Entscheidungen getroffen haben.

Dieser Artikel könnte noch ewig weitergehen, weil es eigentlich noch so viele weitere Personen gibt, denen wir danken müssen. Aber ihr wisst, wer ihr seid.

Und wer weiß – vielleicht machen wir irgendwann ein Telemedicus-Revival.

Vorratsdatenspeicherung: Was wird sich ändern?

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Nach langen Diskussionen um die Vorratsdatenspeicherung scheint es nun Klarheit zu geben – zumindest vor Gericht. Am 14. August hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in zwei Verfahren entschieden, dass die Verpflichtungen von Telekommunikationsanbietern (TK-Anbietern) zur Speicherung von Daten „auf Vorrat“ unionsrechtswidrig sind. Spannend bleibt es aber dennoch, weil der politische Wille an einer Speicherung von Daten fortbesteht. Aber wie wird diese künftig aussehen?

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DSGVO: Unterlassungsanspruch und immaterieller Schaden – zwei Dauerbrenner

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Am 26.09.2023 legte der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Vorabentscheidung vor. Dabei geht es um zwei Themen, die die Streitlust der Jurist:innen schon des Öfteren herausgefordert haben: Lassen sich Unterlassungsansprüche aus der DSGVO ableiten und sperrt sie nationale Unterlassungsansprüche? Und was ist ein immaterieller Schaden nach der DSGVO?

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Der Fall Lindemann: Kommunikationsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz

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Was eint die Irin Shelby Lynn, das deutsche Nachrichtenmagazin Spiegel und die deutsche Youtuberin Kayla Shyx? Ein Spannungsverhältnis zu Rammstein-Frontmann Till Lindemann. Seit Ende Mai sieht sich Lindemann mit Vorwürfen konfrontiert; vor allem junge Frauen werfen ihm Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor. Vor dem Landgericht (LG) Hamburg konnte der Sänger einige (Teil-)Erfolge erzielen. Eine rechtliche Analyse.

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Data Act: Worum geht’s?

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Am 27. Juni 2023 haben sich das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf einen gemeinsamen Entwurf des Data Act (DA) geeinigt. Ziel des neuen Gesetzes: Einen europäischen Daten-Wirtschaftsraum schaffen und die Datensouveränität Europas sichern. Aber was heißt das eigentlich?

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LG Bonn: „gesund.bund.de“ verstößt gegen die Pressefreiheit

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Das LG Bonn (Az. 1 O 79/21) hat am 28. Juni entschieden, dass das Nationale Gesundheitsportal des Bundes, „gesund.bund.de“, gegen die Pressefreiheit verstößt. Geklagt hatte der „Wort & Bild Verlag”, der u.a. die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ herausgibt. Am Ende ist „gesund.bund.de“ damit aber nicht. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: NIS 2.0, DSGVO-Verbandsklagerecht, Künast siegt über Hetzer

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+++ EU-Parlament: NIS2-Richtlinie angenommen

+++ BGH: Erneute EuGH-Vorlage zu Klagerechten von Verbraucherschutzverbänden

+++ Nach drei Jahren: Künast „siegt” vor KG Berlin über Hetzer

+++ Elektronische Patientenakte für alle kommt spätestens 2025

+++ EU-Kommission legt Verordnungsvorschlag für Kurzzeitvermietungen vor

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Wochenrückblick: US-Datentransfers, DSA, USB-C

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+++ USA: Executive Order für EU-US Data Privacy Framework unterzeichnet

+++ GFF: Verfassungsbeschwerde gegen Data Mining durch Polizei

+++ EU-Rat stimmt Digital Services Act zu

+++ EU-Parlament stimmt für USB-C Standard

+++ Union fordert neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung

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Wochenrückblick: NetzDG, DSGVO-Bußgeld, Youtube-dl

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+++ VG Köln: NetzDG verstößt teilweise gegen Unionsrecht

+++ LfDI Bremen verhängt 1,9 Mio. Euro DSGVO-Bußgeld

+++ Nächste Runde im Streit gegen Youtube-DL-Hosting

+++ Praxishilfe Datenschutz: FAQs zu Cookies und Tracking

+++ In eigener Sache: CfPP für die Telemedicus Sommerkonferenz 2022 startet

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