Was eint die Irin Shelby Lynn, das deutsche Nachrichtenmagazin Spiegel und die deutsche Youtuberin Kayla Shyx? Ein Spannungsverhältnis zu Rammstein-Frontmann Till Lindemann. Seit Ende Mai sieht sich Lindemann mit Vorwürfen konfrontiert; vor allem junge Frauen werfen ihm Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor. Vor dem Landgericht (LG) Hamburg konnte der Sänger einige (Teil-)Erfolge erzielen. Eine rechtliche Analyse.
Am 27. Juni 2023 haben sich das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf einen gemeinsamen Entwurf des Data Act (DA) geeinigt. Ziel des neuen Gesetzes: Einen europäischen Daten-Wirtschaftsraum schaffen und die Datensouveränität Europas sichern. Aber was heißt das eigentlich?
Das LG Bonn (Az. 1 O 79/21) hat am 28. Juni entschieden, dass das Nationale Gesundheitsportal des Bundes, „gesund.bund.de“, gegen die Pressefreiheit verstößt. Geklagt hatte der „Wort & Bild Verlag”, der u.a. die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ herausgibt. Am Ende ist „gesund.bund.de“ damit aber nicht. Artikel vollständig lesen
+++ USA: Executive Order für EU-US Data Privacy Framework unterzeichnet
+++ GFF: Verfassungsbeschwerde gegen Data Mining durch Polizei
+++ EU-Rat stimmt Digital Services Act zu
+++ EU-Parlament stimmt für USB-C Standard
+++ Union fordert neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung
+++ 01.03.: Neustart für die Datenpolitik, Stiftung Datenschutz
+++ 01.03.: Netzpolitischer Abend, Digitale Gesellschaft
+++ 02.03.: The Sui Generis Database Right in the Data Act, Communia
+++ 03.03.: Erfolgreiche Abwehr massenhafter DSGVO-Schadenersatzforderungen, Stiftung Datenschutz
+++ 03.-04.03.: Walter-Hallstein-Kolloquium – Digitalisierung in der EU, Uni Frankfurt
+++ 04.05.03.: Digitalisierung der Medienordnung, Uni Potsdam/BSP Law School
+++ 10.03.: Innsbrucker Digitaldialog, Hans-Bredow-Institut
+++ 23.03.: Der Medienstaatsvertrag im Stresstest, Medienanstalten
+++ 23.03.: Kölner Mediensymposium – Qualitätsberichterstattung über juristische Themen, TH Köln
+++ Irland: 225 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld gegen WhatsApp
+++ EuGH zu Zero-Rating: Telekom und Vodafone haben gegen Netzneutralität verstoßen
+++ BGH: Keine öffentliche Wiedergabe bei 70-Zeichen-URL
+++ OLG Rostock zur Luca-App: Konkurrent kann Neuvergabe in MV nicht erzwingen
+++ Apple vertagt umstrittenen Inhalte-Scan auf Kinderpornographie und Nacktbilder
Die Soko21 ist wieder ein Content-Feuerwerk. Um den Überblick zu behalten, haben hier alle Beiträge im Überblick zusammengefasst.
Das deutsche Telemedienrecht gehört zu den unangefochtenen Evergreens des datenschutzrechtlichen Regulierungszirkus. Allein die (Nicht-) Umsetzung des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL (RL 2002/58/EG) und das diesbezügliche jahrelange Hin und Her zwischen Politik, Literatur, Aufsichtspraxis und Rechtsprechung liefert Stoff für endloses Kopfschütteln. Am 20. Mai 2021 verabschiedete der Bundestag nun das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Es wird am 01. Dezember 2021 zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz in Kraft treten. Mit dem TTDSG kommt aber nicht nur (endlich) eine Umsetzung des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL. Es gibt darüber hinaus einen Einblick in das aktuelle regulatorische Klima der deutschen Datenschutzpolitik. Exemplarisch dafür sind die zunächst gestrichene und dann doch in § 26 TTDSG aufgenommene Regelung zu Personal Information Management Services (PIMS, dazu unter I.) sowie der Verzicht auf begriffliche Konkretisierungen zu den Begriffen der Speicherung und des Zugriffs im erforderlichen Umfang in § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (dazu unter II.). Beides erlaubt einen Einblick in die deutschen digitalpolitischen Positionen im (ebenfalls) seit dem 20. Mai 2021 laufenden Trilog betreffend die ePrivacy-Verordnung (dazu unter III.). Artikel vollständig lesen