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Call-in-Shows: Vorerst keine Bußgelder

Die Landesmedienanstalten drücken, was Call-in-Shows angeht, weiter beide Augen zu. In Streit steht diesmal das „50-Cent-Problem“: Obwohl die Gewinnspielanbieter verpflichtet sind, die Teilnahmekosten auf 50 Cent zu deckeln, kosten Anrufe aus Mobilfunknetzen teilweise deutlich mehr.
Bereits auf dem Workshop zu Call in-Shows der LfM im März hatten Vertreter der Landesmedienanstalten angekündigt, es mit der Vollstreckung der neuen Gewinnspielsatzung nicht besonders eilig zu haben. Das bestätigt nun eine Pressemitteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK):

„Da die öffentlich-rechtlichen Sender für ihre Programme bislang keine entsprechende Gewinnspielsatzung auf den Weg gebracht haben, soll es bis Ende Juni aus Gründen der Gleichbehandlung keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die 50-Cent-Anruf Obergrenze geben. Voraussetzung ist allerdings, so der Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht, dass die Veranstalter die Mitspieler ausdrücklich auffordern, vom Festnetz aus anzurufen oder eine SMS zu schicken. Gleichzeitig müssen Veranstalter deutlich darauf hinweisen, dass bei einer Teilnahme aus dem Mobilfunknetz in der Regel deutlich höhere Kosten entstehen.“

Die Begründung ist innovativ. Davon abgesehen dürfte dieses Vorgehen der Medienaufsicht niemanden mehr wirklich überraschen.

Zur Pressemittelung der ZAK.

Telemedicus zu Call-in-Shows.

, Telemedicus v. 18.05.2009, https://tlmd.in/a/1314

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