Vor kurzem sorgte der Neun-Live-Moderator Max Schradin für einen Skandal, indem er den Moderator eines anderen Gewinnspielanbieters vor laufender Kamera als „blonden Pädophilen“ betitelte. Nach Informationen der SZ hat die für Neun Live zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) jetzt eine Stellungnahme zu dem Vorfall eingefordert. Der Sender solle darlegen, was den Moderator zu seinem Ausfall getrieben hat. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), wird dazu von der SZ wie folgt zitiert:
„Der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Rundfunkfreiheit deckt eine Menge Dinge ab, die uns nicht gefallen, die wir aber ertragen müssen.“
Dies beinhalte jedoch nicht die Diskriminierung einer anderen Person, so Schneider weiter. Man werde den Fall daher in die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) einbringen, die u.a. für die Einhaltung der Programmgrundsätze sowie für Fragen der Programmqualität zuständig ist. Konsequenzen seien aber noch nicht abzusehen, so ein Sprecher der BLM. Die SZ schätzt den weiteren Verfahrensweg aber wohl realistisch ein:
Die Medienwächter (…) könnten dem Quizkanal wegen Schradins Ausfällen im äußersten Fall eine Beschwerde übermitteln, die der Sender dann veröffentlichen muss. Die große Zahl der Anrufer dürfte das jedoch nicht beeinträchtigen.