Ein Kommentar von Simon Möller
Ein Artikel in der Online-Ausgabe des Kölner Stadt-Anzeigers schreibt über Call-In-Gewinnspiele im Fernsehen. Die Redakteurin schreibt, es gebe kaum rechtliche Möglichkeiten, gegen die Betreiber solcher umstrittenen Shows vorzugehen:
Bisher setzen die deutschen Medienaufseher auf Kooperation. Das müssen sie auch, denn sanktionieren dürfen sie die Verstöße nicht. Eine Gesetzeslücke: Im Rundfunkstaatsvertrag ist zwar in puncto Jugendschutz oder Werberichtlinien vieles genauestens geregelt, aber zum Thema Gewinnspiele verweist das Paragraphenwerk lediglich auf allgemeine gesetzliche Bestimmungen. Damit ist das Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs gemeint, das allerdings keine klaren Aussagen zu Gewinnspielen enthält.
Ich sehe das anders.
Richtig ist, dass der Rundfunkstaatsvertrag, wie auch die jeweiligen Landesmediengesetze, keine klaren Regelungen zu Call-In-Gewinnspielen enthält. Das heißt aber noch lange nicht, dass keine rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten bestehen.
Zum einen bietet sich – wie bei jeder planwidrigen Regelungslücke – das Mittel der Analogie an, um die Lücke zu schließen. So könnten ähnliche Regelungen aus dem Presse- oder Onlinerecht auf den Rundfunkbereich übertragen werden. Ebenso ist auch eine analoge Anwendung von Werbe- oder Jugendschutzvorschriften denkbar.
Wesentlich wichtiger ist aber, dass der Komplex „Fernsehgewinnspiele“ nicht der einzige Ansatzpunkt ist, der sich den Rundfunkregulieren bietet. Denn, auch wenn diese Gewinnspiele nicht explizit geregelt sind – die Werbung, die die Fernsehsender für diese Gewinnspiele betreiben, ist das schon.
Ein meines Erachtens sinnvoller Ansatz wäre also, zu prüfen, ob nicht die Äußerungen der Moderatoren in den betreffenden Shows einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 RStV darstellen:
Werbung und Teleshopping dürfen nicht irreführen, den Interessen der Verbraucher nicht schaden und nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden.
Die Gewinnspielshows sind den in der Bestimmung erwähnten Teleshopping-Sendungen eigentlich sehr ähnlich: Der Unterschied besteht lediglich darin, dass der Anrufer einer Call-In-Show keinen direkten Anspruch auf eine Ware erwirbt, sondern lediglich die unbestimmte Chance auf einen Gewinn. Täuschen die Fernsehsender die Anrufer über ihre Gewinnchancen, liegt meiner Meinung nach darin genauso eine Täuschung, wie wenn ein Teleshoppingsender seine Waren falsch beschreibt.