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BVerwG lehnt Eilanträge der Mobilfunkanbieter ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern mehrere Eilanträge von Vodafone, E-Plus und O² abgelehnt. Die Anträge sollten die aufschiebende Wirkung von mehreren Klagen erreichen, in denen die Mobilfunkkonzerne einen Beschluss der Bundesnetzagentur zur Genehmigungspflicht von Entgelten angreifen. Diesen Anträgen wurde nun nicht stattgegeben. Das bedeutet, dass die Auferlegung der Genehmigungspflicht bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorerst vollzogen werden darf. Bis dahin könnten also die Entgelte nur mit Genehmigung der Bundesnetzagentur ausgehandelt werden.

Gegenstand des Streits ist eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur: Die Festlegung von Entgelten, die für die Anrufzustellung in andere Mobilfunknetze erhoben werden dürfen, soll künftig genehmigungspflichtig sein. Begründet wurde die Genehmigungspflicht der Terminierunsentgelte mit der jeweils bestehenden beträchtlichen Marktmacht der vier deutschen Mobilfunkunternehmer (T-Mobile, Vodafone, O², E-Plus).
Den Klagen der Mobilfunkanbieter hatte das VG Köln in erster Instanz stattgegeben und damit die Genehmigungspflicht aufgehoben. Die Urteile wurden jedoch nicht rechtskräftig, da die beklagte Bundesrepublik Revision einlegte und das nun zuständige Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden hat.

Mittels einer Abwägung der Folgen, die entweder bei Erfolg oder bei Ablehnung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz einträten, entschied das Gericht laut Pressemitteilung:

Würde die aufschiebende Wirkung angeordnet, blieben die Klagen gegen die Auferlegung der Entgeltgenehmigungspflicht aber letztlich ohne Erfolg, wögen die Folgen schwerer. Denn es wäre nicht zu erwarten, dass die von überhöhten Terminierungsentgelten letztlich betroffenen Endverbraucher noch nachträglich in den Genuss einer rechtlich gebotenen Absenkung kämen. (…) Das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung auch berücksichtigt, dass das Telekommunikationsgesetz vom Sofortvollzug der Regulierungsverfügungen als Regelfall ausgeht.

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.

, Telemedicus v. 14.06.2007, https://tlmd.in/a/257

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