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BVerfG: ZDF-StV teilweise verfassungswidrig

Das Bundeverfassungsgericht hat heute in einem Urteil verkündet, dass der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig ist. Dies geht aus mehreren aktuellen Meldungen von Pressevertretern hervor, die an der öffentlichen Urteilsverkündung teilgenommen haben.

So verstießen die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats gegen das grundgesetzliche Gebot der Staatsferne. Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen” müsse demnach drastisch reduziert werden. Außerdem sollen Politiker bei der Auswahl anderer Mitglieder des Fernsehrates keinen bestimmenden Einfluss mehr ausüben dürfen.

Die Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit einer heftigen Diskussion über die Besetzung einzelner ZDF-Posten vor einigen Jahren.

Mehr dazu auf sueddeutsche.de.

, Telemedicus v. 25.03.2014, https://tlmd.in/a/2741

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