Heute hat das BVerfG einem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung zumindest teilweise stattgegeben: Vorerst darf der Staat die gespeicherten Verbindungsdaten ausschließlich zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Eine Verwendung z.B. auch zur Verfolgung illegaler Downloads schlossen die Richter aus. Außerdem nannten sie weitere Voraussetzungen für einen Datenabruf. Der sei nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen den Verdacht eines solchen Delikts begründen und der Sachverhalt anders nicht oder nur wesentlich schwerer erforscht werden kann.
Die Speicherung selbst bleibt aber erst einmal zulässig. Allerdings haben die Karlsruher Richter der Bundesregierung die Pflicht auferlegt, bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Damit kann die Verfassungsbeschwerde von über 30.000 Bürgern einen ersten Erfolg verbuchen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Kampagne organisiert, hat in einer ersten Reaktion den Rücktritt der Bundesjustizministerin gefordert:
Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar.
Mitteilung des AK Vorratsdatenspeicherung.
Entscheidung des BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 11.3.2008.
Auf Telemedicus erscheint im Laufe des Tages eine ausführliche Besprechung.