Eilantrag des ZDF erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer einstweiligen Verfügung festgelegt, dass das ZDF am Anfang und Ende eines Gerichtsprozesses filmen darf. Hintergrund ist der Strafprozess gegen mehrere Bundeswehr-Ausbilder, der derzeit in Münster stattfindet. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer hatte ein allgemeines Filmverbot verhängt: Fernsehteams sollten nicht einmal zu Beginn und Ende der Sitzung filmen dürfen. Das ZDF erhob gegen diese Anordnung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz – und war damit erfolgreich.
Aus der Verfügung des BVerfG:
Für den Fall des Nichterlasses der Eilanordnung und eines späteren Erfolges der Verfassungsbeschwerde steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die unwiderbringliche Vereitelung einer umfassenden, auch Personenbildnisse einschließenden Medienberichterstattung und der Befriedigung des damit verbundenen Informationsinteresses der Öffentlichkeit zu erwarten.
Ihr stehen für den Fall eines Erlasses der Eilanordnung und einer Nichtstattgabe der Verfassungsbeschwerde denkbare Nachteile für die Belange des Persönlichkeitsschutzes der Verfahrensbeteiligten und einer ungehinderten Wahrheitsfindung des Gerichts gegenüber, die im Rahmen einer Folgenabwägung jedoch geringeres Gewicht haben.