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Bußgelder wegen Impressumsverstößen: Ein Erfahrungsbericht

Vergangene Woche haben wir berichtet, dass es tatsächlich bereits vereinzelt Verfahren wegen Impressumsverstößen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden gegeben hat. Nun haben wir jemanden gefunden, der mit einigen dieser Verfahren zu tun hatte. Und das aus überraschenden Motiven.

Michael Kappe ist Vorstandsmitglied des Vereins CareChild e.V., der sich dem Kampf gegen Kinderpornographie im Internet verschrieben hat. CareChild hat mehrfach Beschwerden wegen fehlerhafter Impressumsangaben bei den Ordnungsbehörden erhoben und berichtet im Interview mit Telemedicus von seinen Erfahrungen.
Was hat der Kampf gegen Kinderpornographie mit der Impressumspflicht zu tun?

CareChild ist eine gemeinnützige Kinderschutzorganisation, die sich gegen Kinderpornographie und damit gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern engagiert. Im Grunde genommen haben wir rein gar nichts mit Anbieterkennzeichnungen zu tun. Wir haben es nur immer öfter mit Internetseiten von Pädophilen zu tun gehabt, die sexuellen Missbrauch verharmlosen und sich gegenseitig Mut dazu machen – übrigens unter den Augen des untätigen Gesetzgebers.

Bei diesen Seiten ging es nicht um (nach deutschem Recht) strafbare Inhalte, sonst wären wir den Weg über die Staatsanwaltschaften gegangen. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass Internetseiten, auf denen sich Pädophile über ihre Vorlieben austauschen und zusammenschließen können, eine große Gefahr sind. Zum Beispiel bekommt man oft zu lesen, man solle zu seinen Gefühlen stehen und – überspitzt gesagt – sich ruhig mal ein Kind greifen. Dort entsteht schnell ein vermeintlich starkes Gemeinschaftsgefühl und die Hemmschwelle sinkt.

Naturgemäß hat keine dieser Seiten ein ordnungsgemäßes Impressum und für uns bot sich hier einfach die Gelegenheit, vor allem wegen der recht hohen Bußgeldandrohung, gegen die Seitenbetreiber vorzugehen und deren Geschäft so wenigstens teuer zu machen.

Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Sie die tatsächlichen Seitenbetreiber ermitteln und sich entsprechend an die Aufsichtsbehörden wenden können?

Das Problem ist meistens gar nicht, die Seitenbetreiber zu ermitteln, die kennen wir meist schon aus eigenen Netzbeobachtungen. Das Problem ist eher, dies gegenüber den Aufsichtsbehörden gerichtsfest darzulegen. Versucht haben wir es bislang in 13 Fällen.

Wie reagieren die Behörden Ihrer Erfahrung nach bei Beschwerden über Impressumsverstöße? Was muss passieren, damit tatsächlich auch mal ein Bußgeld verhängt wird?

Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten und werden als solche alle mit „deutscher Gründlichkeit” verfolgt.

Die Verfahren dauerten allesamt Monate und es war extrem mühsam überhaupt erst einmal herauszufinden, welche Behörde in welchem Bundesland dafür zuständig ist. Reagiert haben aber alle Aufsichtsbehörden. In persönlichen Gesprächen zeigten sich einige Sachbearbeiter auch entsetzt über den Inhalt der monierten Internetseiten. Leider vielfach in den Fällen, in denen sie nichts erreichen konnten. Der Wille war da, aber das Ziel nicht erreichbar.

Aus den 13 Anzeigen ist es in nur einem einzigen Fall zur Verhängung eines Bußgeldes gegen einen gewerblichen Anbieter aus Baden-Württemberg gekommen. Der Mann hatte sich trotz eindringlicher Belehrung geweigert, Abhilfe zu schaffen und ein ordnungsgemäßes Impressum anzulegen. In allen anderen Fällen wurden die Seitenbetreiber (sofern von Amts wegen ermittelbar) lediglich zur Abhilfe aufgefordert.

Mein Fazit: Wer sich nicht unbedingt renitent zeigt, hat nicht wirklich etwas zu befürchten.

Die Regierung Mittelfranken hat uns gesagt, dass sie auch für Verstöße im Ausland zuständig sei. Wie ist Ihre Erfahrung bei ausländischen Anbietern mit fehlerhaftem Impressum?

Das ist meiner Ansicht nach aussichtslos, denn diese Anbieter haben meist kein fehlerhaftes Impressum, sondern gar keins. Der Domaininhaber ist nicht zwangsläufig der inhaltlich Verantwortliche und das Interesse deutscher Behörden, gegen Inhaltsanbieter im Ausland vorzugehen, liegt bei Null.

Da scheitert es schon an ganz praktischen Dingen. Von dem Nachweis der Eigenschaft als Seitenbetreiber einmal abgesehen: Wie sollten Zwangsgelder oder Bußgelder im Ausland durchgesetzt werden?

Wir hatten einen Fall einer ausländischen Pädophilenseite, zu der wir unglaublich viele Informationen gesammelt hatten. Wir wussten, wer die Domain bezahlt, wer technisch dafür zuständig ist und wer sein Bankkonto für Spenden zur Verfügung gestellt hat. All das hat nichts genutzt. Kaum lief das Verfahren an, wurden einfach alle Angaben, die auf einen deutschen Betreiber hinwiesen, komplett von der Seite genommen und die Aufsichtsbehörde war zufrieden. Denn der Domainregistrar kam nun vorgeblich aus Nigeria und die Aufsichtsbehörde war nun nicht mehr zuständig.

Aber ich verstehe natürlich auch die Beweisnot der Behörde.

Hat das Einschreiten der Behörden einen nachhaltigen Effekt oder führt es eher zu einer „Flucht ins Ausland”?

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung hat generell zu einer Abwanderung geführt. Sie wurde ja eingeführt, um Verbraucherrechte zu stärken und schnelleren Zugriff auf die Verantwortlichen zu haben, zum Beispiel bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Shops. Das interessiert aber unseriöse Anbieter nicht.

Sind Ihrer Meinung nach die Impressumsangaben überhaupt sinnvoll? Was müsste passieren, um sie wirksam durchzusetzen?

Die Angaben sind auf jeden Fall sinnvoll, denn es schafft Vertrauen wenn man weiß, mit wem man es zu tun hat. Sinnvoll durchsetzen lässt sich die Verpflichtung nach meinen Erfahrungen nicht – zumindest von den Behörden. Dazu gibt es einfach zu viel praktische Hürden und juristische Fallstricke. Für CareChild jedenfalls war der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen einfach zu hoch. Schade.

Ich würde aber nicht sagen, dass die Durchsetzung generell nicht funktioniert. Sie funktioniert in Fällen, in denen der Betreiber sowieso gewillt ist, sich an die Vorgaben zu halten und einfach einen Fehler gemacht hat.

Die Regulierung durch den Wettbewerb ist aber vermutlich um ein vielfaches effektiver, als durch Aufsichtsbehörden. Denn bei gewerblichen Abmahnungen geht es meist um Geld. Praktische Probleme bestehen zwar auch im gewerblichen Bereich, sind aber geringer und werden möglicherweise mit mehr Energie versucht, zu lösen.

Danke für das Interview.

CareChild ist eine 1997 gegründete, als gemeinnützig anerkannte und spendenfinanzierte Kinderschutzorganisation mit Sitz in Münster. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört das aktive Vorgehen gegen Kinderpornographie / sexuelle Gewalt gegen Kinder, pädophile Internetinhalte und die Unterstützer pädophiler Aktivitäten.

, Telemedicus v. 16.09.2009, https://tlmd.in/a/1490

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