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Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung

Gestern verabschiedete der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten: 366 Abgeordneten stimmten für das Gesetz. Durch das beschlossene Gesetz wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Künftig sind Telekommunikations-Anbieter verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten (dazu zählen Telefonnummern, IP-Adresse, Zeitpunkt und Dauer des Kommuniaktionsvorgangs) sechs Monate lang verdachtsunabhängig zu speichern.

Auch „Flatrates“ werden nun erfasst. Bisher war bei diesen Pauschaltarifen eine Speicherung der Verkehrsdaten generell unzulässig gewesen. Bei der Nutzung von Handys werden zudem nach dem neuen Gesetz die Standortdaten protokolliert, also die Informationen, in welcher Funkzelle sich ein Handynutzer zum Zeitpunkt eines Telefonats aufgehalten hat.

Behörden haben die Befugnis, zur Strafverfolgung auf die Daten zuzugreifen und Telefone von Verdächtigen abzuhören – sofern eine richterliche Anordnung vorliegt. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2008. Zuvor muss allerdings der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erregt heftigen Widerstand bei den Oppositionsparteien, Datenschützern und Berufsgeheimnisträgern: sie sehen die Bürgerrechte massiv verletzt. Die Kritiker von Vorratsdatenspeicherung und den sonstigen ausgedehnten Überwachungsmaßnahmen kündigten bereits die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde an.

Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung (PDF).

Telemedicus zum europarechtlichen Hintergrund.

, Telemedicus v. 10.11.2007, https://tlmd.in/a/503

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