Im Februar befand sich unter den „Schriftlichen Fragen“ der Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung auch folgende Aufforderung: Die Abgeordnete Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke) verlangte Auskunft darüber, welche Pläne die Bundesregierung hinsichtlich Abmahnungswellen verfolgt. Es ging ihr dabei vor allem um den Schutz der Bürger, Händler und Gewerbetreibenden vor den Kosten, die den abmahnenden Anwälten zu erstatten sind – nicht selten für Abmahnungen nur sehr leichter Rechtsverletzungen.
Für die Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach:
Der Bundesregierung ist bewusst, dass mit Abmahnungen auch Missbrauch betrieben werden kann. Um diesem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber – zuletzt im Rahmen der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2004 – eine Reihe von Maßnahmen getroffen. (…) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Problem missbräuchlicher Abmahnungen durch diese gesetzlichen Vorkehrungen im Interesse der am Wirtschaftsleben Beteiligten deutlich entschärft wurde. Sie wird das Instrument der Abmahnung und seine Anwendung in der Praxis aber darüber hinaus weiter intensiv beobachten und im Zusammenhang mit einer Evaluierung von UWG-Regelungen auf den Prüfstand stellen.
Zu einem Schutz vor Abmahnungen in anderen Rechtsbereichen – wie beispielsweise dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz oder dem Telemediengesetz – sprach sich die Bundesregierung jedoch nicht aus.
Die vollständige Antwort, sowie der weitere Gedankenaustausch über die Einführung einer Online-Registrierung von abmahnenden Personen gibt es bei Dr. Bahr oder in den Schriftlichen Fragen vom 18. Februar 2008, Drucksache 16/8245, Seiten 10-11 (pdf).