Die Nutzung von PNR kann ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und anderer schwerer Straftaten wie der organisierten Kriminalität darstellen. Insbesondere die retrograde Aufklärung des Reiseverhaltens Verdächtiger durch die Nutzung von PNR kann zur Klärung von Tatvorbereitungen, tatrelevanten Kontakten sowie Netzwerkstrukturen in den vorgenannten Kriminalitätsbereichen beitragen.
So die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Diese hatte um Stellungnahme zu dem sog. Anti-Terror-Paket der Europäischen Kommission gebeten. Das sieht u.a. einen Rahmenbeschluss zur Speicherung von Fluggastdaten vor:
Zukünftig sollen die PNR (Passenger Name Records) von Passagieren aus oder in Drittstaaten außerhalb der EU für 13 Jahre gespeichert werden. Die 19 Einzelinformationen umfassen sowohl Kontaktdaten als auch Zahlungsweise und Gepäckangaben. Daraus sollen Reisemuster und Risikoprofile gebildet werden. Vorbild sind dabei die USA, mit denen die EU Ende letzten Jahres ein umstrittenes Abkommen über den Transfer von Fluggastdaten geschlossen hat.
Bedenken von Datenschützern werden „zur Kenntnis genommen“…
Politiker und Bürgerrechtler warnen vor den Gefahren einer solchen verdachtsunabhängigen Massendatenspeicherung. Zumal der tatsächliche Nutzen für die Ermittlungsbehörden sehr umstritten ist. Auch die Artikel 29 – Datenschutzgruppe der EU hat sich zu dem Thema geäußert: Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Verarbeitung von PNR-Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen Straftaten notwendig sei. Doch diese Bedenken scheint die Bundesregierung nicht zu teilen. Die Konfrontation mit der Stellungnahme scheint ihr noch nicht einmal eine weitere Ausführung wert zu sein:
Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen der Art. 29-Datenschutzgruppe zur Kenntnis. Sie ist allerdings der Auffassung, dass die Nutzung von PNR ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und anderer schwerer Straftaten wie der organisierten Kriminalität darstellen kann.
Zu den Antworten der Bundesregierung (pdf).
Telemedicus zum PNR-Abkommen.