Der Freistaat Thüringen will sich mittels eines Entschließungsantrags im Bundesrat dafür einsetzen, dass eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren geschaffen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese unlängst wegen fehlenden Rechtsgrundlage verboten.
Justizminister Harald Schliemann äußert sich zu dem Vorhaben wie folgt:
Wer Straftäter verfolgen will, braucht dazu wirksame Verfolgungsmittel. Dies gilt auch für die moderne Informationstechnologie. Straftäter nutzen sie zunehmend für kriminelle Zwecke, vor allem für die Organisation ihrer kriminellen Taten.
Schliemann weiter:
Deshalb muss eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen geschaffen werden, ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen
Es müsse auch bei der Verfolgung von Straftaten dem rasanten technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Dessen Ausnutzung dürfe nicht den Straftätern überlassen werden.
In die gleiche Richtung äußerte sich der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, in einem Spiegel-Interview (26.02.2007):
Wir müssen uns vor Augen führen, dass der PC und das Internet für Terroristen die maßgeblichen Medien bei der Tatvorbereitung und –durchführung sind.
Auf den nachfragenden Hinweis, dass dabei doch auch der Datenschutz gewährleistet sein müsse, erwiderte er:
Deshalb müssen wir für die Online-Durchsuchung Verfahren entwickeln, mit denen wir gezielt an die gesuchten Daten herankommen. Das könnte über Schlüsselbegriffe als Suchwörter geschehen. Im Übrigen gibt es auch bei herkömmlichen Hausdurchsuchungen Einschränkungen für die Polizei. Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass ein Richter hinterher entscheidet, was die Polizei verwerten darf.
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