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Bundesrat lehnt Einführung von Online-Durchsuchungen ab

Die Datenschützer können sich freuen: Der Bundesrat hat laut dpa am vergangenen Freitag den Antrag abgelehnt, eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. Mit dem von Thüringen initiierten Entschließungsantrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, in der Strafprozessordnung eine Befugnisnorm für verdeckte Online-Durchsuchungen zu schaffen (Telemedicus berichtete).

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) mahnte diesbezüglich Behutsamkeit an, mehr noch:

Ich würde es nicht machen (…) Gegen einen solchen Antrag habe ich gewaltige Einwände, auch wenn das Ziel durchaus nachvollziehbar ist. Die Methoden unserer Gegner sollte sich unser Rechtsstaat nicht zu eigen machen. Wir sollten das, was wir bis heute eigentlich verhindern wollten, nicht selbst nutzen wollen.

Eine gesetzliche Erlaubnis für Online-Durchsuchungen stünde, so Goll, ohnehin auf verfassungsrechtlich wackeligen Füßen. Dies zeige die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wohnraumüberwachung. Goll weiter:

Auch wenn ich dieses Urteil nicht begrüßt habe, ist es für uns ein deutlicher Fingerzeig auf den Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung. Dieser absolute Schutzbereich wird gerade bei Online-Durchsuchungen fast schon zwangsläufig verletzt.

Erst vor kurzem hatte der BGH entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafverfolgung wegen fehlender Rechtsgrundlage untersagt seien

Sicherheitseinbußen durch Online-Durchsuchungen befürchtet

Gleichzeitig haben sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Entschließung gegen die Einführung derartiger Befugnisnormen ausgesprochen. Sie appellieren an die Gesetzgeber, es beim bisherigen Rechtszustand des „offenen Visiers“ zu belassen. Die technische Entwicklung allein könne nicht der Maßstab für die Rechtfertigung von Eingriffen sein. Zudem befürchtet die Konferenz, quasi als Kollateralschaden einer solchen Regelung, massive Sicherheitseinbußen: Es sei wahrscheinlich, dass sich Computernutzer durch Unterlassung wichtiger Softwaredownloads vor staatlicher Ausforschung zu schützen versuchen.

Zum Antragstext (pdf)

Zur Entschließung der Datenschützer

, Telemedicus v. 12.03.2007, https://tlmd.in/a/100

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