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Bundesrat berät über Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdaten auch für Musikindustrie?

Heute wird sich der Bundesrat mit der Vorratsdatenspeicherung und einer Novelle der TK-Überwachung beschäftigen. Am 9. November hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Dieses bedarf zwar nicht der Zustimmung, allerdings könnte die Länderkammer die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlangen. Auf der Tagesordnung steht die Abstimmung über einen Entschließungsantrag des Rechtsausschusses.

Der Antrag sieht eine Verschärfung der Regeln zur Vorratsdatenspeicherung vor. Die dadurch anfallenden Daten sollen nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Straftaten genutzt werden. Auch den Inhabern zivilrechtlicher Ansprüche will man einen Zugriff erlauben. Interessant ist das vor allem für die Film- und Musikindustrie:
Mit Hilfe eines Auskunftsanspruches gegen Provider könnten sie auf breiter Basis gegen illegale Downloads und andere Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen. Die Daten erlauben es nämlich für 6 Monate, Internetnutzer anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren.

„Privatisierung der Überwachung“?

Nach dem bisherigen Gesetz müssen die Rechteinhaber zunächst eine Strafanzeige stellen und Akteneinsicht fordern. Damit unterliegt der Zugriff auf die Daten also einer gerichtlichen Kontrolle. Der Vorstoß des Bundesrates wird von Datenschützern als „Privatisierung der Überwachung“ kritisiert. Dazu Peter Schaar:

Der Zugriff auf die gemäß der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Telekommunikationsdaten muss für zivilrechtliche Zwecke tabu sein. (…) Ich appelliere daher an den Gesetzgeber, auf eine weitere Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses – erstmals zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen – zu verzichten.

Der Entschließungsantrag rät allerdings von der Einberufung eines Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 GG ab. Statt dessen sollen die vorgeschlagenen Regelungen in einem anderen Gesetzgebungsverfahren beachtet werden. Der Bundestag muss nämlich auch noch die sog. „Enforcement-Richtlinie“ in nationales Recht überführen. Hier wird eine Verbesserung der Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum geregelt. Der Entwurf des Umsetzungsgesetzes sieht einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider vor. Nach Ansicht des Bundesrates besteht somit ein Widerspruch zwischen diesem Entwurf und dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Der Entschließungsantrag (pdf).

Zur Pressemitteilung des Bundesdatenschuztbeauftragten.

, Telemedicus v. 30.11.2007, https://tlmd.in/a/543

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