Die Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur, zuständig unter anderem für Telekommunikationsnetze, ist dem „Aktionsbündnis gegen Spam“ beigetreten. Das Bündnis wurde vor zwei Jahren auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums gegründet. Mitglieder sind der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und der Verband der deutschen Internetwirtschaft „eco“.
Ziel des Bündnisses sind die Rechtsverfolgung gewerblicher Spammer, der Austausch von Beschwerdefällen und die Bündelung von Kompetenzen.
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt die Aufgabe der Bundesnetzagentur innerhalb des Bündnisses: (PDF)
Das Aktionsbündnis kann nun durch die Hilfe des Verwaltungsrechts rechtswidrig genutzte Rufnummern abschalten lassen oder entziehen. Darüber hinaus kann ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot erlassen werden, um die finanziellen Vorteile rechtswidriger Werbung über hochtarifierte Rufnummern zunichte zu machen.
Dass dem Aktionsbündnis nun neben zivilrechtlichen auch verwaltungsrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sieht Kurth als „Signalwirkung“ für Spammer. Ob sich diese jedoch davon einschüchtern lassen, ist fraglich.
So erreichte der Bundesverband der Verbraucherzentralen bei 2,4 Millionen Beschwerden lediglich in 27 Fällen eine Unterlassungsverfügung oder -erklärung gegen E-Mail-Spam-Versender (Stand Februar). Auch der BNetzA sind vielfach die Hände gebunden: z.B. kann sie anders als bei Telefonnummern nicht die Sperrung von IP-Adressen oder Domains verfügen – dies könnten nur die Provider. Höchtens für deutsche Telefon-Spammer könnte der Beitritt der Bundesnetzagentur daher mehr als eine „Signalwirkung“ entfalten.