Am Freitag hat die Bundesnetzagentur einen Standardvertrag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bekannt gegeben. Damit gibt es nun einen Rahmenvertrag zur Regulierung der Anschlussbereitstellung. Er enthält die wesentlichen Bedingungen und Pflichten, zu denen die TAL an Wettbewerber von der Deutschen Telekom AG vermietet werden darf.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hebt die wichtigsten Bestimmungen des Vertrages hervor:
Ein besonderes Augenmerk haben wir bei der Überprüfung des Mustervertrags auf die darin vorgesehenen Bestell- und Bereitstellungsregeln für die TAL gerichtet. Durch die Einführung von finanziellen Sanktionen sind Anreize dafür geschaffen worden, dass einerseits die Wettbewerber ihre TAL-Bestellungen besser und genauer planen und andererseits die Deutsche Telekom die bestellten TAL-Mengen fristgerecht den Wettbewerbern bereitstellt.
Die Telekom wurde im Frühjahr dieses Jahres von der Bundesnetzagentur aufgefordert ihren TAL-Mustervertrag selbst zu ändern. Nachdem die Vorgaben der Bundesnetzagentur nicht umgesetzt wurden, hat die Behörde einen eigenen Standardvertrag entworfen. Er darf bis Februar 2009 nicht von der Telekom verändert werden.
Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ist die „letzte Meile“ der Telefon- bzw. Internetübertragung. Sie ist fast ausschließlich im Eigentum der früheren Monopolistin Telekom. Alternativen Telekommunikations-Anbietern muss die Telekom den Zugang zur TAL aber gewähren.
In letzter Zeit kam es zu erheblichen Verzögerungen in der Zugangs-Bereitstellung. Es wurden sogar Gerüchte laut, die Telekom wolle die Wettbewerber hierdurch absichtlich ausbremsen.
Ärger mit der Telekom: Konkurrenten üben sich in Geduld (Telemedicus).