Das Bundeskartellamt will das angemeldete Konsortium von T-Mobile, Vodafone und O2 für den Aufbau und Betrieb mobiler Fernsehübertragung nach dem DVB-H-Standard genehmigen. Allerdings nicht ohne Eingeständnisse von den Mobilfunknetzbetreibern zu verlangen: weitere Betreiber müssen jederzeit die Möglichkeit haben neu einzusteigen.
Zweck des Gemeinschaftsunternehmens soll es sein, die technische Umsetzung für die Herstellung und Ausstrahlung von Handy-TV, den Einkauf von Programminhalten und die Bündelung der Programminhalte nach dem DVB-H-Standard gemeinsam und somit leichter und effizienter zu bewerkstelligen. Die Vermarktung an Endkunden soll dagegen durch die selbständigen Muttergesellschaften, also nicht gemeinsam erfolgen.
Die fusionskontrollrechtliche Prüfung der Zulässigkeit des beantragten Gemeinschaftsunternehmens ergab, dass das Vorhaben keine Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Unternehmen auf den relevanten Märkten hervorruft.
Untersucht wurden Märkte, die in direktem Zusammenhang mit der mobilen Rundfunk-/Fernsehübertragung stehen (der Endkundenmarkt für mobilen Rundfunk, der Markt für den Großhandel mit Programmpaketen für mobilen Rundfunk, der Markt für den Erwerb von Vermarktungsrechten für Programme). Das Kartellamt vermutet, dass das Konsortium zwar einen erheblichen Marktanteil, aber noch keine marktbeherrschende Stellung erreichen wird. Auf solch neu entstehenden Technologiemärkten könnten keine stabilen Marktanteile erwartet werden, außerdem seien alle drei Unternehmen auf diesen Märkten bislang quasi nicht tätig gewesen.
Analysiert wurden weiterhin die Mobilfunk-Endkundenmärkte für Datendienste und Sprachtelefonie: dabei wurde beurteilt, ob die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung bewirkt. Das Bonner Amt geht davon aus, dass der Markt für Mobilfunk-Datendienste als sich sehr dynamisch entwickelnder Markt keine Anreize für ein Parallelverhalten bietet und es lediglich bei relativ hohen Marktanteilen der drei Mobilfunknetzbetreiber bleiben wird. Beim Markt für Mobilfunk-Sprachtelefonie sei die Bedeutung des Handy-TV für den nur schmalbandigen Telefondienst gering: eine kollektive marktbeherrschende Stellung sei hier daher nicht zu befürchten.
Um auch aus kartellrechtlicher Sicht eine Zusage zur Konsortiumsgründung zu erteilen, bedarf es nach aktueller Einschätzung des Amtes einer Verpflichtungserklärung der Beteiligten: es müsse sichergestellt sein, dass auch nachträglich weitere Unternehmen dem Konsortium beitreten können. Nur so könnten die noch vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden.
Das Vorhaben der drei Unternehmen hängt mit den steigenden Erwartungen in das Handy-TV mithilfe des DVB-H-Standards zusammen: Aufgrund der Olympischen Spiele und der Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr soll der Durchbruch des mobilen Fernsehens nicht mehr lange auf sich warten lassen. Bundesnetzagentur und Landesmedienanstalten führen momentan die DVB-H-Frequenz-Vergabe und die Programmbelegung durch. Gleichzeitig drängt die EU-Kommission dazu, alle rechtlichen und technischen Weichen zeitnah zu stellen.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
Telemedicus zur Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur.
Bundeskartellamt verlangt für Handy-TV-Konsortium Nachbesserung (Heise Online).