Kartellwächter bleiben am Ball – Hintergründe und Aktuelles
Offenbar aufgrund massiven Drucks des Bundeskartellamts müssen die Pay-TV-Sender Premiere und Arena entscheidende Teile ihrer Kooperation bezüglich der Live-Übertragung der Fußball-Bundesliga zunächst ruhen lassen. Hintergrund ist die laufende Überprüfung des Vertrages zwischen Unity Media, Arena und Premiere vom 8. Februar 2007. Dieser hatte der Premiere AG unter anderem die nicht-exklusiven Satelliten-Vermarktungsrechte an dem Arena-Programm eingeräumt.
Ende 2005 hatte Premiere beim Poker um die Bundesliga-Rechte überraschend den Kürzeren gezogen, wodurch der Sender unter erheblichen Druck geriet. Die Rechte hatte damals das neugegründete Unternehmen „Arena“ für mehr als 200 Millionen Euro pro Saison erworben. Mutterkonzern von Arena ist der Kabel-Konzern „Unity Media“, der wiederum kapitalkräftige Finanzfirmen hinter sich stehen hat. Das Geschäft blieb aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, erhebliche Verluste waren die Folge. Die beiden Pay-TV-Anbieter vereinbarten angesichts dieser Probleme schließlich eine Kooperation.
Vertragskonstruktion soll geklärt werden
Premiere soll laut diesen Absprachen seinen Satellitenkunden in ganz Deutschland das Arena-Angebot anbieten dürfen, um im Gegenzug von Unity Media in deren Kabelnetz vermarktet zu werden. Zudem wurde Unity mit einem Anteil von 16,7 Prozent an Premiere beteiligt und ist damit größter Gesellschafter des führenden deutschen Abo-Senders. Durch die treuhänderische Verwaltung der Anteile mittels eines unabhängigen Finanzinstituts aus der Schweiz, soll ein unternehmerischer Einfluss ausgeschlossen werden, um so kartellrechtlichen Problemen vorzubeugen.
Dennoch gilt eben diese Beteiligung als das größte Problem. Obwohl seitens der Unternehmen die kartellrechtlichen Risiken zunächst heruntergespielt wurden, kündigte das Bundeskartellamt schon im Februar eine genaue Untersuchung des Vertrags und insbesondere der Kapitalbeteiligung von Unity bei Premiere an. Überprüft werden soll, ob diese wettbewerbrechtlich nicht unbedenkliche Konstruktion eine genehmigungspflichtige Transaktion darstelle.
Laut Financial Times Deutschland versucht die Behörde schon seit langem eine zu enge Verknüpfung von Fernsehprogrammanbietern mit den Betreibern von Übertragungsnetzen zu verhindern. Sollten Verbreitungstechnik und Programm aus einer Hand gesteuert werden, könne nicht ausgeschlossen werden, dass anderen Programmanbietern künftig nachteilige Bedingungen diktiert werden.
Gelassenheit bei Premiere und Arena
Nach Angaben der SZ (19.04.07) geben sich die Beteiligten gelassen, da sich die Kooperation bereits jetzt für beide Seiten gelohnt habe. So wurde insbesondere von Premiere die bisherige Zeit zur intensiven Kundenwerbung genutzt. Da sich die Bundesliga-Saison ihrem Ende zuneigt, wird nicht mehr mit vielen Neukunden gerechnet. Der Vermarktungsstopp dürfte daher vorerst keine allzu großen Auswirkungen haben. Die Bedenken des Kartellamtes sollen dennoch so schnell wie möglich ausgeräumt werden.
Unity-Geschäftsführer Parm Sandhu wird von der FAZ (20.04.07) dahingehend zitiert, dass Unity alles tun werde, um die Bedenken des Kartellamts gegen die Zusammenarbeit mit Premiere zu zerstreuen. Auch die vereinbarte Beteiligung von Unity an Premiere sei verhandelbar. Man werde sich von dem Anteil trennen, wenn es das Kartellamt wünschen sollte. Unabhängig davon werde man bei der nächsten Auktion der Bundesliga-Rechte wieder mitbieten. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) startet noch in diesem Jahr mit der Versteigerung der Übertragungsrechte ab 2009.
Kartellamtspräsident zeigt sich skeptisch
In einem Gespräch mit der FAZ, dass am 23.04.07 veröffentlicht wurde, warnt der Präsident des Bundeskartellamts Bernhard Heitzer die beiden Sender aber vor übertriebenen Erwartungen:
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden einzigen Konkurrenten könnte den Wettbewerb auf diesem Markt wieder aushebeln. Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn es zu Effizienzgewinnen kommt und die Kunden daran angemessen beteiligt werden.
Offen bleibt in dem Interview, ob der Verzicht von Unity auf seinen Premiere-Anteil die Kooperationsgenehmigung positiv beeinflussen würde. Im Extremfall könnten zudem die aufgrund der Kooperation neu geschlossenen Kundenverträge wieder hinfällig werden. Spätestens hier dürfte es mit der Gelassenheit bei Premiere dann wohl vorbei sein. Bis Ende Mai wollen die Sender daher ein kartellrechtlich unbedenkliches Modell entwickelt haben. Bis zu einer einvernehmlichen Lösung könne es aber auch länger dauern, ist aus dem Kartellamts zu vernehmen.
Sicher ist laut Heitzer daher nur eines:
Entschieden ist nichts.