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Bücher vor Gericht – Verleger kritisiert Esra-Rechtsprechung

Maxim Billers „Esra“, der Contergan-Film in der ARD oder auch das Theaterstück „Ehrensache“ – in letzter Zeit waren immer wieder Werke der Literatur und Kunst Gegenstand von Gerichtsverfahren. In den genannten Fällen hatten die Richter zu entscheiden, inwiefern Persönlichkeitsrechte der Kunstfreiheit Grenzen setzen. Mit seiner „Esra“-Entscheidung hat das BVerfG letztere deutlich eingeschränkt. Der Verleger Helge Malchow (Kiepenheuer und Witsch Verlag) äußert sich in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ kritisch zu diesen Entwicklungen:

Es belastet unsere Arbeit in den Lektoraten. Es ist eine Bedrohung für jeden Schriftsteller, der seine Arbeit ernst nimmt. Kunstwerke entstehen nach einer ästhetischen, nicht nach einer juristischen Logik (…). Wir haben es hier offensichtlich mit einer neuen Form von Biedermeier-Mentalität zu tun, mit einer Sehnsucht nach konfliktfreier Wohlfühl-Kultur. Wir leben in einer Diktatur der Harmlosigkeit. (…) Die generelle Tendenz ist, dass Richter und häufig auch Journalisten nicht unterscheiden zwischen Verletzungen von Privat- und Intimsphäre durch Paparazzi- und Boulevardjournalismus – und ernsthaften Kunstwerken, die zu Recht verfassungsgemäß geschützt sind.

Zum Interview bei ZEIT ONLINE.

, Telemedicus v. 26.05.2008, https://tlmd.in/a/816

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