Der Staat darf nicht alles wissen; jede Datenerhebung muss sich an den Freiheitsrechten messen lassen. Dies bekräftigt Justizministerin Brigitte Zypries in einem Gastbeitrag in der FAZ vom Donnerstag:
Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und wissen darf.
Zypries wünscht sich eine "breite Debatte" über Sicherheit und Privatheit, verhält sich aber sehr zurückhaltend zur Frage, ob ein neues Informationsgrundrecht erforderlich ist:
Welchen materiellen Gehalt […] könnte man einem neu aufzunehmenden Grundrecht geben? Meine persönliche Leitlinie dafür ist: Gute Verfassungen bestechen durch inhaltlich klare, knappe und verständliche Regelungen. Jeder Vorschlag, ein neues Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen, muss sich daran messen lassen. Und jede grundrechtliche Ergänzung sollte einen materiellen Mehrwert zum Status quo aufweisen.
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Siehe auch: Telemedicus – Was sollte das sein, die Internetfreiheit?