Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Deutschland
Die Europäische Kommission hat eine Beihilferegelung im Umfang von 141 Mio. EUR genehmigt, durch die die Breitbandversorgung in den diesbezüglich bisher unterversorgten ländlichen Gebieten Deutschlands gefördert werden soll. Durch die Regelung soll die Kluft zwischen Stadt und Land beim Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten geschlossen werden.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu:
„Deutschland gehört derzeit zu den Ländern der EU, in denen die digitale Kluft zwischen Stadt und Land am tiefsten ist. Ich freue mich, dass deutsche Bürger und Unternehmen im ländlichen Raum durch diese Investition der öffentlichen Hand bei der Breitbandversorgung mit denjenigen in den Stadtgebieten gleichgestellt werden.“
Die Regelung schaffe die richtigen Anreize, um dieses Ziel zu erreichen. Zudem fördere sie den Wettbewerb zwischen Breitbandanbietern. Sie stelle insbesondere auch sicher, dass öffentliche Mittel nur dann eingesetzt werden, wenn kein privater Betreiber unter den bestehenden Marktbedingungen investieren würde. Durch offene Ausschreibungen werde gewährleistet, dass die Beihilfen das erforderliche Mindestmaß nicht überschreiten. Ein offener, diskriminierungsfreier Zugang auf Vorleistungsebene erlaube es ferner mehreren Breitband-Providern, in den neuen Netzen wettbewerbsfähige Dienstleistungen anzubieten.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Beihilferegelung mit der Politik der Kommission zur Förderung flächendeckender, erschwinglicher Breitbanddienste für alle Bürger der EU in Einklang steht und dass die positiven Auswirkungen der geplanten Investition die etwa durch sie verursachten Wettbewerbsverfälschungen überwiegen. Sie stehe auch im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften, die in Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EGV die Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete vorsehen, sofern der Handel zwischen den Mitgliedstaaten dadurch nicht beeinträchtigt wird.