Die Ergebnisse der Umfrage des Verbraucherschutzministeriums zum Thema „Haltung und Ausmaß der Internetnutzung von Unternehmen zur Vorauswahl bei Personalentscheidungen ” hat mal wieder die Rufe nach einem neuen Datenschutzrecht laut werden lassen. Aber brauchen wir auch ganz spezielle Regeln für das Internet? Oder genügen die bisherigen Normen und Strukturen schon jetzt den Anforderungen im Netz? Darüber sind sich auch Datenschützer nicht einig.
So liest man im Weblog vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar:
„Wer jetzt spontan ein „Internet-Datenschutz“-Gesetz fordert, liegt jedenfalls neben der Spur. Schon heute gelten nämlich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen auch für das Internet. So wäre eine gezielte Ausforschung geschlossener Internet-Foren (…) durch Personalberater bereits jetzt datenschutzrechtlich unzulässig und die dabei gewonnenen Daten dürften nicht verwendet werden. (…) Hier besteht also eher ein Umsetzungs- als ein Gesetzgebungsdefizit.”
Thilo Weichert vom Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein vertritt in der Neuen Osnabrücker Zeitung den Gegenstandpunkt:
„Der Datenschutz im Internet ist bisher nicht einmal ansatzweise geregelt. Es darf sich niemand wundern, dass es in diesem rechtsfreien Raum drunter und drüber geht. (…) Die Bundesregierung muss die katastrophale Situation nach der Bundestagswahl zügig beheben und ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet vorlegen.”