Ein Nachrichtenmagazin im Comedy-Format soll zukünftig zur politischen Weiterbildung der Jugend beitragen. Die Bundeszentrale für politische Bildung plant gemeinsam mit der Firma Grundy Light Entertainment ein entsprechendes Sendeformat. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Nach Aussage der Bundesregierung haben die BpB und Grundy im Mai 2007 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen:
"Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Konzeption eines unterhaltsamen, im Sinne einer Comedy gestalteten Nachrichtenmagazins für politik- und bildungsferne Jugendliche."
Die Bundesregierung nennt einige Inhalte dieser Vereinbarung. So wird die Verantwortung für das Sendeformat von BpB und Grundy gemeinsam getragen. Bislang wurde ein "Beispielfilm" produziert, den Grundy "interessierten Fernsehsendern" anbieten wird, und zwar "in eigener Verantwortung", also ohne Mitwirkung der BpB. Allerdings hat die BpB das nicht ausschließliche, nichtgewerbliche Nutzungsrecht über "die im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeiten". Die BpB hat für das Projekt 30.000 Euro aufgewendet.
Einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks erkennt die Bundesregierung nicht. Dieser Grundsatz verbietet es dem Staat, selbst als Rundfunkbetreiber aufzutreten oder bestimmenden Einfluss auf andere Rundfunkbetreiber gewinnen darf (BVerfGE 83, 238ff., 330). Dies sei hier nicht der Fall, so die Bundesregierung: Die Anbieter seien frei darin, das Format zu übernehmen.