Dies ist der effektivste Weg, diese Form der missbräuchlichen Nummernutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit schließlich Spam einzudämmen.
So beschreibt der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth das Vorgehen der Regulierungsbehörde im aktuellen Telefon-Spam-Fall. Einem Telefon-Spammer wurden verschiedene 0137er-Rufnummern abgeschaltet. Gleichzeitig wurde es dem Unternehmen untersagt Rechnungen an die betroffenen Verbraucher zu schicken und Entgelte zu verlangen.
Anlass der Maßnahme waren die typischen Spam-Anrufe. Verbaucher erhielten Anrufe, bei denen ihnen kostenlose Stromlieferungen von ihrem örtlichen Stromlieferanten versprochen wurden. Einzige Voraussetzung: die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Dazu sollten die Angerufenen bestimmte Rufnummern anwählen. Riefen sie bei einer solchen Nummer an, wurde ihnen per Anrufbeantworter ein Gewinnversprechen für eine kostenlose Stromnutzung für drei Jahre mitgeteilt. Genau diese Anrufe durch den Verbaucher waren kostenpflichtig und sollten der Gewinnerzielung des Spammers dienen. Dem Verbraucher wurde deshalb mitgeteilt, dass eine wiederholte Teilnahme die Gewinnchancen erhöhe.