Heute und morgen diskutieren Experten auf Einladung des Bundesjustizministeriums der Justiz über die Zukunft des Urheberrechts. Die internationale Konferenz steht unter dem Motto „Was ist der richtige Schutz?“. Politiker und Wissenschaftler aller Fachrichtungen werden sich über mögliche und notwendige Veränderungen in den Bereichen Wissenswirtschaft und Unterhaltungswirtschaft austauschen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Treffen bereits eröffnet. In ihrer Rede hat sie die Punkte aufgegriffen, die an den beiden Tagen wohl eine Hauptrolle spielen werden, und zu ihnen Stellung bezogen:
• Google Books:
„Um es ganz deutlich zu sagen: So geht es nicht! Das ist eine ganz erhebliche Verletzung des geistigen Eigentums. Ich teile die Kritik von deutschen Autoren und Verlagen an Google und unterstütze insoweit ihren „Heidelberger Appell“. […] Ich habe mit Google Gespräche geführt und klar gemacht, dass diese Verstöße gegen das Urheberrecht nicht akzeptabel sind.“
• Leistungsschutz für Verlage:
„Die Buch- und Presseverlage erbringen ebenso wie die Hersteller von Tonträgern und Filmen eine ganz erhebliche eigene organisatorische und wirtschaftliche Leistung. Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass auch die Verlage in Zukunft ein eigenes Leistungsschutzrecht bekommen. […] Deshalb sollten wir in der kommenden Legislaturperiode ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage ernsthaft diskutieren.“
• Netzsperren:
„Angesichts der zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet frage ich mich auch, ob wir beispielsweise mehr Regulierung des Netzes brauchen. Ob etwa die Anonymität des Internets eingeschränkt werden soll. Nicht zur Kontrolle, sondern um einen paßgenaueren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen zu ermöglichen. […] In Frankreich etwa will die Regierung eine Behörde schaffen, die bei Urheberrechtsverletzungen im Internet Warnhinweise an die Verletzer versendet und ihm im Wiederholungsfall den Internetzugang zeitweilig sperrt. Ich glaube nicht, dass dies ein Modell für Deutschland oder gar für ganz Europa sein kann.“
• Kulturflatrate:
„Einer Kulturflatrate läge also das Motto zu Grunde: „Schützen, was man schützen kann; vergüten, was man nicht schützen kann“. Diesen Grundgedanken kennen wir schon seit 1965 im deutschen Urheberrecht, nämlich bei der analogen Vervielfältigung für private Zwecke. […] Trägt dieser Gedanke heute auch, wenn es um die Kopie und Verbreitung mittels Internet geht? Oder ginge eine solche Lösung zu weit? Würden wir damit den kommerziell betriebenen, legalen Download-Plattformen den ökonomischen Boden entziehen?“
• Open Access:
„Manche Träger wissenschaftlicher Einrichtungen sehen darin die Antwort auf die drastisch gestiegenen Abonnementpreise für hochwertige Wissenschaftsjournale. Aber manchmal sind die gleichen Wissenschaftler, die im Interesse der freien Forschung Zugang zu allen Informationen einfordern, diejenigen, die bei ihren eigenen Schöpfungen auf Urheberrecht und Verwertbarkeit pochen.“
Unter den Teilnehmern befinden sich namhafte Urheberrechtsexperten wie Prof. Dr. Reto M. Hilty vom Max-Planck-Institut, Vertreter der Industrie und der Verwertungsgesellschafter, europäische Politiker und auch der Generalsekretär der WIPO, Dr. Francis Gurry.