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BMI will Überwachungsvideos künftig länger speichern

Das Bundesinnenministerium strebt eine Änderung des Bundespolizeigesetzes an. Danach soll künftig das Videomaterial aus Kameras auf Bahnhöfen und Flughäfen länger gespeichert werden: Einen Monat statt wie bisher 48 Stunden. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin „FOCUS“. Die Verlängerung hatte die Bundespolizei gefordert, um das Material auswerten und zur Strafverfolgung sinnvoll nutzen zu können.

Die Videoüberwachung an Bahnhöfen ist schon seit längerem ein Thema: Die Bahn hatte nach den gescheiterten Terroranschlägen im letzten August angekündigt, ihre Videoüberwachung auszuweiten – unter anderem indem mehr Bahnhöfe mit Kameras ausgestattet werden sollten. Von Oktober bis Januar führte dann das Bundesinnenministerium Tests zur biometrischen Überwachung am Mainzer Hauptbahnhof durch. Bei den Testverfahren sollten Kameras und Programme 200 Personen erkennen, die zuvor in die Systeme eingespeichert worden waren.

Ob Videoüberwachung jedoch wirklich den Nutzen hat, der ihr oft bescheinigt wird, ist umstritten: Eine kürzlich beendete Evaluationsstudie zum Pilotprojekt der Videoüberwachung in Berliner U-Bahnen zeigte zum Beispiel weder rückgängige Kriminalitätszahlen noch eine relevante Bedeutung für die Strafverfolgung. Der Grund: Die Qualität der Bilder reicht nicht aus. Nur auf 32% des Bildmaterials war der Täter überhaupt erkennbar. Außerdem sei laut Studie eine Auswertung des Materials wegen des Personalaufwands nicht effizient.

Die Meldung beim FOCUS.

Artikel der Humanistischen Union zur Studie.

, Telemedicus v. 31.10.2007, https://tlmd.in/a/476

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