Das Bundesjustizministerium und die SPD-Fraktion haben an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog zur Online-Durchsuchung geschickt. Beide Dokumente mitsamt der Antworten wurden nun Netzpolitik.org zugespielt und dort veröffentlicht.
Ein Auszug:
„Frage: Besteht die Gefahr, dass Dritte (z. B. Kriminelle) die staatliche Online-Maßnahme für ihre eigenen Zwecke missbrauchen? Falls ja, wie würde so ein Missbrauch technisch aussehen?
Antwort: Im Rahmen der Designkriterien für die RFS [Remote Forensic Software] ist unter anderem auch festgelegt, dass die Software keine eigenen Verbreitungsroutinen und auch einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch beinhaltet (siehe oben zu den Sicherheitsstandards). Speziell wird sichergestellt, dass die Software nicht ohne erheblichen Aufwand dazu veranlasst werden kann, an einen anderen Server als den vom Bundeskriminalamt verwendeten zurückzumelden, und dass die Software weder von außen erkannt noch angesprochen werden kann. […]“
„BMI beantwortet Fragen zur Online-Durchsuchung“ bei Netzpolitik.org.