Blogs sind datenschutzrechtlich verboten. Zumindest wenn man das Bundesdatenschutzgesetz wörtlich nimmt, sagt Patrick Breyer auf daten-speicherung.de:
„Wer ein Internetangebot wie ein Blog betreibt, berichtet wohl in nahezu jedem Beitrag über Personen: über Politiker, über Unternehmenschefs oder über seine Freunde. Deswegen hat praktisch jedes Internetangebot eine „geschäftsmäßige Übermittlung personenbezogener Daten“ zum Gegenstand. Nach § 29 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist eine solche Übermittlung aber nur an Personen zulässig, die ein „berechtigtes Interesse“ an den Daten „glaubhaft“ machen.“
Ausnahmen gelten nur für „Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse“, nicht jedoch für private Blogger. Das kann im Hinblick auf die Meinungs- und Pressefreiheit so natürlich nicht stimmen. Und Hilfe kommt vom EuGH. Breyer fasst die Konsequenzen der aktuellen Entscheidung Az. C-73/07 zusammen:
„In Anbetracht der Bedeutung, die der Freiheit der Meinungsäußerung in jeder demokratischen Gesellschaft zukomme, müssten die genannten Begriffe – einschließlich dem Begriff des Journalismus – „weit ausgelegt werden“. Der Gerichtshof stellt weiter fest, dass „die in Art. 9 der Richtlinie vorgesehenen Befreiungen und Ausnahmen […] nicht nur für Medienunternehmen [gelten], sondern für jeden, der journalistisch tätig ist.““