Das Bundeskartellamt hat heute ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ veröffentlicht. Darin stellt die Behörde Besonderheiten bei der Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften auf Internet-Sachverhalte dar und schildert Herausforderungen der Marktanalyse. So seien verschiedene Faktoren in die wettbewerbliche Bewertung mit einzubeziehen.
Weiterhin schlägt das Bundeskartellamt Anpassungen im ansonsten ausreichenden Kartellrecht vor:
• Gesetzliche Klarstellung, dass ein Marktgeschehen auch bei nicht-monetären Austauschbeziehungen bestehen kann
• Ergänzung der Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle – Stichwort WhatsApp-Übernahme
• Präzisierung der Marktmachtkriterien – Bsp: Netzwerkeffekte, Größenvorteile, Single- oder Multi-Homing sowie der Zugang zu Daten und Innovationspotenzial
Das Arbeitspapier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ des BKartA vom 9.6.2016.
Zusammenfassung des Arbeitspapiers.
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen.