Falsche Medienberichte: Kein Kartellverfahren gegen DTAG, Vodafone und EWE TEL
Im Juni hatte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, noch vor der Kartellbildungen beim VDSL-Ausbau gewarnt. Heute meldet die Zeitung DIE WELT, dass das Bundeskartellamt (BKartA) ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Telekom (DTAG) und mehrere andere TK-Anbieter eingeleitet habe. Dabei sollen der Zeitung zufolge die Kooperationvereinbarungen zum VDSL-Netzausabau wegen des Verdachts auf Wettbewerbsbehinderung Verfahrensgegenstand sein.
Der Pressesprecher des Bundeskartellamts, Kay Weidner, konnte diese Informationen gegenüber Telemedicus so nicht bestätigen. Nach Aussage des BKartA ist durch die Behörde kein Kartellverfahren eingeleitet worden. Es finde auf Wunsch der DTAG lediglich eine freiwillige Prüfung statt, die keinerlei Rechtsfolge nach sich ziehen kann.
BKartA: Freiwillige Prüfung zur Rechtssicherheit
Bereits Mitte des Jahres hatte die DTAG dem BKartA ihren Kooperationvertrag zum gemeinsamen VDSL-Ausbau mit Arcor freiwillig zur Überprüfung vorgelegt. Jüngst folgte dann der Kooperationvertrag mit dem Oldenburger TK-Anbieter EWE TEL. Aufgrund einer Ausnahme im Kartellrecht sei die DTAG dazu jedoch rechtlich keinesfalls verpflichtet gewesen, so der Pressesprecher des BKartA gegenüber Telemedicus. Um jedoch an Rechtssicherheit zu gewinnen, hat die DTAG die Vertragsentwürfe dem Kartellamt dennoch zugeleitet. Diese unverbindliche Prüfung dauert derzeit noch an. Das Bundeskartellamt betont jedoch, dass es sich dabei keinesfalls um ein förmliches Kartellverfahren handele.
Zwar wird hierbei ebenfalls die Vereinbarkeit der Kooperationsverträge mit dem Kartellrecht überprüft. Am Ende dieser Prüfung könnte dem BKartA zufolge jedoch lediglich eine Empfehlung stehen, die Verträge an einigen Stellen zu modifizieren. Genauso ist aber auch denkbar, dass die Wettbewerbshüter keinerlei Beanstandungen vorbringen werden. Der Ausgang der Prüfung ist derzeit also noch vollkommen offen und auch die Dauer sei derzeit nicht abzuschätzen, so das BKartA.
Natürlich steht es dem Bundeskartellamt daneben frei, jederzeit ein förmliches Verfahren einzuleiten, wenn dies notwendig sein sollte (§ 54 GWB). Dies ist im Moment jedoch nicht in Aussicht.
DIE WELT über ein angeblich eingeleitetes Kartellverfahren gegen die DTAG.