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BKartA: Kabel Deutschland darf Marktmacht ausweiten

Vorteile für den Wettbewerb überwiegen

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von sieben Tochtergesellschaften der Orion Cable GmbH durch die Kabel Deutschland GmbH (KDG) freigegeben. Die erworbenen Unternehmen betreiben überwiegend Breitbandkabelnetze der Netzebene 4 – diese sind direkt mit den Haushalten verbunden.

Nach Auffassung der Kartellwächter überwiegen die festgestellten Vorteile für den Wettbewerb die Nachteile, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben. Das Bundeskartellamt habe insoweit von der Abwägungsklausel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gebrauch gemacht.

Zwar komme es durch die Übernahme zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der KDG auf dem Einspeisemarkt und auch auf dem Endkundenmarkt sowie dem Signallieferungsmarkt sprächen starke Indizien für eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der KDG. Die zu erwartenden Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für Breitbandanschlüsse (DSL) und für schmalbandige Anschlüsse würden diesen Aspekt jedoch überwiegen.

Infolge des Zusammenschlusses werde die KDG in der Lage sein, über 800.000 Haushalten erstmals Internet, Telefonie und Fernsehen über das Breitbandkabel (sog. Triple-Play) anzubieten. Die fraglichen Netze auf der vorgelagerten Stufe (Netzebene 3) seien bereits größtenteils durch die KDG ausgebaut. Ohne das Zusammenschlussvorhaben wären entsprechende Angebote überhaupt nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten. Hinzu käme, dass bisher sämtliche Wettbewerber in erheblichem Umfang von (regulierten) Vorleistungen abhingen, so dass die Deutsche Telekom an der Wertschöpfung ihrer Wettbewerber in nicht unerheblichem Umfang teilhabe. Durch die Genehmigung der Übernahme käme es zu einer Intensivierung des Infrastrukturwettbewerbs, der von Vorleistungen der auf den Telekommunikationsmärkten marktbeherrschenden DTAG weitestgehend unabhängig sein werde.

Kabel Deutschland zeigt sich über die Entscheidung erfreut: Für Kabel Deutschland sei die Übernahme ein wichtiger Meilenstein, das direkte Endkundengeschäft weiter zu stärken. Nach erfolgter Integration der erworbenen Kabelnetze werde KDG über 80% ihrer Kunden direkt und über die Wohnungswirtschaft versorgen. Der Zusammenschluss schaffe damit die strukturellen Voraussetzungen für ein weiteres dynamisches Wachstum im Bereich Internet und Telefonie.

„Durch die heute genehmigte Transaktion wird vielen Kabel-Kunden erstmals eine attraktive Alternative zu DSL-Angeboten ermöglicht. Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt unsere hohen Investitionen in die Netzaufrüstung in seiner Entscheidung berücksichtigt hat. Das Angebot von Internet und Telefonie über das TV-Kabel wird von immer mehr Kunden in Anspruch genommen. Dies zeigt, welch großes Potenzial im TV-Kabel steckt“,

sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung von Kabel Deutschland Adrian v. Hammerstein.

Von dem Zusammenschluss sind rund 1,2 Millionen Wohneinheiten in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern betroffen.

Zur Pressemeldung des Bundeskartellamts

Zur Pressemeldung von Kabel Deutschland

, Telemedicus v. 08.04.2008, https://tlmd.in/a/742

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