Telemedicus

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BGH zur Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

Der BGH hat am letzten Dienstag zur internationalen Zuständigkeit von Gerichten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen entschieden. Vorher hatte er in einem Verfahren bezüglich Archivmeldungen im Internet eine Vorlage an den EuGH gerichtet. Dieser entschied damals:

„International ist auch das Gericht zuständig, an dessen Ort das Opfer den Mittelpunkt seiner Interessen hat. In der Regel ist dies der Ort seines gewöhnliches Aufenthaltes.“

Der BGH bejahte darauf aufbauend eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Er entschied weiter:

„…dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist, weil der Erfolgsort in Deutschland liegt. Denn hier wird die Achtung, die der in Deutschland wohnhafte Kläger in seinem Lebenskreis in Deutschland genießt, gestört.“

Weiter zur Pressemitteilung des BGH vom 08.05.2012.
Weiter zum Urteil des EuGH vom 25.10.2011.

, Telemedicus v. 13.05.2012, https://tlmd.in/a/2282

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