Telemedicus

, von

BGH zu Sperrklauseln in Mobilfunkverträgen

Steht man bei einem Mobilfunkanbieter mit 15,50 Euro in der Kreide, rechtfertigt das keine Sperrung des Mobilfunkanschlusses. Das hat der BGH gestern entschieden (Az. III ZR 35/10):

Dabei hat der Senat insbesondere in Betrachtung gezogen, dass der Gesetzgeber in § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG für die Telefondienstleistungsunternehmen im Festnetzbereich als Voraussetzung für eine Sperre den Betrag von 75 € festgelegt hat.

Pressemitteilung des BGH.

Kurzbericht auf stern.de.

, Telemedicus v. 18.02.2011, https://tlmd.in/a/1948

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory