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BGH und Medienrecht: Die Termine Frühling/Sommer 2010

Der BGH hat seine Verhandlungs- und Verkündungstermine für die erste Hälfte des Jahres 2010 veröffentlicht. Darunter sind wieder eine Menge Verfahren mit medienrechtlichem Bezug. Es folgt ein Überblick über die Verfahren mit dem Thema Medien- und Internetrecht mit kurzen Hintergrundinformationen.

März 2010

Internationale Zuständigkeit deutscher Gericht bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet
Der Kläger, wohnhaft in Deutschland, fühlt sich wegen eines Artikels der Zeitung „The New York Times” in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Kläger hatte den Artikel im Online-Archiv der Zeitung gelesen und nimmt die Verlegerin sowie den Autor auf Unterlassung in Anspruch. In dem Artikel wird der Kläger namentlich erwähnt und es wird behauptet, er habe Verbindungen zum organisierten Verbrechen in Russland und ihm sei die Einreise in die USA untersagt. Nachdem die beiden Vorinstanzen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte verneinten, hat der BGH nun (VI ZR 23/09) darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die deutschen Gerichte für Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig sind. Der Verhandlungstermin ist der 2. März 2010.

Urheberrecht: Auskunft und Rechnungslegung über Werbeerlöse?
In zwei ähnlich gelagerten Fällen (I ZR 122/08 und I ZR 130/08) wird der BGH am 25. März verhandeln: Der Kläger beider Fälle befand sich am 5. Juni 2003 gemeinsam mit Jürgen W. Möllemann an Bord eines Sportflugzeugs und dokumentierte dessen tödlichen Fallschirmsprung mit der Kamera. Und um diese Videoaufnahmen geht es nun: Die Aufnahmen wurden an die jeweiligen Beklagten der Verfahren verkauft und von ihnen veröffentlicht. Der Kläger verlangt von den Beklagten nun gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 und 2 UrhG a. F. Auskunft und Rechnungslegung über die hierdurch generierten Werbeerlöse.

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verstoß gegen Verbraucherschutznorm?
Am 31. März verhandelt der BGH in folgendem wettbewerbsrechtlichen Fall (I ZR 34/08): Die Parteien handeln mit gebrauchten Elektronikartikeln, die sie über eBay verkaufen. Der Beklagte bot im Juni/Juli 2006 gebrauchte Software und Geräte an mit der Angabe „Ob eine Umlizenzierung bzw. Umschreibung möglich ist, wissen wir nicht, daher verkaufen wir die Software ohne Garantie und Gewährleistung”. Die Klägerin meint, dass der Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern unzulässig sei (§ 475 Abs. 2 BGB). Sie nimmt den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch, bei solchen Verkäufen die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf weniger als ein Jahr abzukürzen bzw. auszuschließen. Ferner begehrt die Klägerin Erstattung der Abmahnkosten. Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, bestätigte die Berufungsinstanz jedenfalls den Unterlassungsanspruch gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 475 Abs. 2 BGB. Hiergegen geht der Beklagte mit der Revision vor.

April 2010

Urheberrechtsverletzung durch Google Thumbnails?
Die Frage, ob das Anfertigen von „Thumbnails” durch die Google-Bildersuche die Urheberrechte von Künstlern verletzen kann, hat der BGH schon im Dezember letzten Jahres verhandelt (I ZR 69/08). Die Entscheidung des Gerichts, die am 29. April verkündet wird, kann mit Spannung erwartet werden. Das Thüringer OLG hatte in der Vorinstanz entschieden, dass durch die Vorschaubilder zwar die Rechte der Urheber verletzt seien. Jedoch nahmen die Thüringer Richter einen Verstoß gegen Treu und Glauben und ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des klagenden Urhebers an: Der Urheber handle widersprüchlich, wenn er einerseits seine Seite für Suchmaschinen optimiert, andererseits aber gegen die Verwendung seiner Bilder als Thumbnails in Suchmaschinen vorgeht.

Juni 2010

Nutzung von SIM-Karten in GSM-Gateways
Am 29. Juni verkündet der BGH seine Urteile in zwei Fällen (KZR 24/08 und KZR 31/08 ), in denen es um die Nutzung von SIM-Karten in GSM-Gateways geht. GSM-Gateways sind Computer, die Anrufe aus dem Festnetz in Mobilfunkanrufe umwandeln und an das Mobilfunknetz des Anrufempfängers weiterleiten. Dabei verwenden sie entsprechende SIM-Karten für das Mobilfunknetz des Angerufenen. Die Anrufe werden also nicht über einen festen Übergabepunkt weitergeleitet und können günstiger angeboten werden. E-Plus nimmt die beklagten Gateway-Betreiber auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Der Beklagte möchte, dass E-Plus eine entsprechende Verwendungsbeschränkung in ihren AGB aufgibt.

Juli 2010

Urheberrechtsverletzung durch „Abstracts”
Die Klägerinnen in diesen beiden ähnlich gelagerten Fällen sind die Verlegerin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (I ZR 12/08) und die „Süddeutsche Zeitung”, zusammen mit einem Dokumentations- und Informationszentrum (I ZR 13/08). Beklagte ist jeweils die Betreiberin der Internetseite „www.perlentaucher.de”, die Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln, vor allem Buchbesprechungen verschiedener Zeitungen anbietet. An diesen „Abstracts” erteilte die Beklagte entgeltliche Lizenzen an die Internet-Buchshops amazon.de und buecher.de. Die jeweiligen Klägerinnen wenden sich gegen die kommerzielle Verwertung der Kritiken im Wege der Weiterlizenzierung an Dritte. Sie begehren Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Eine Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte sei nicht gegeben. Der BGH wird sich mit diesen Fällen am 15. Juli befassen.

Verhandlungstermin noch unbestimmt

Namensnennung der Sedlmayr-Mörder im Internet
Der Streit über die Namensnennung der Mörder von Schauspieler Walter Sedlmayr in Pressearchiven hat den BGH bereits im letzten Jahr beschäftigt, in einem Rechtsstreit gegen das Deutschlandradio hatte der BGH im Dezember zu Gunsten der Pressefreiheit entschieden. In diesem Fall richtet sich der damals wegen Mordes verurteilte Kläger gegen eine Berichterstattung über den Mord, die auf einer österreichischen Internetseite bereitgestellt wurde. Der Text, der heute nicht mehr abrufbar ist, nannte die vollen Namen des Klägers und seines ebenfalls wegen Mordes verurteilten Bruders. Fraglich ist hier vor allem die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen ausländischer Anbieter. Sollte die Klage zulässig sein, wird sich das Gericht auch mit einer etwaigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers befassen. Der Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit
In diesem Rechtsstreit (VI ZR 169/08 ), der eigentlich schon letztes Jahr verhandelt werden sollte, hat Ernst August Prinz von Hannover gegen einen Presseverlag geklagt. Dieser hatte in einen Artikel veröffentlicht, in dem über die Vermietung einer Ferienvilla des Prinzen in Kenia berichtet wurde. Bebildert wurde der Text mit einem Foto, die den Kläger und seine Ehefrau während eines Urlaubsaufenthalts auf einer belebten Straße zeigt. Der BGH hat in diesem Fall bereits im Jahr 2007 entschieden. Damals hatte er sich der Rechtsansicht der ersten Instanz angeschlossen, die der Klage stattgegeben hatte und hat das entgegenstehende Berufungsurteil aufgehoben. Mit Beschluss vom 16. Juni 2008 urteilte jedoch auch das Bundesverfassungsgericht in dieser Angelegenheit und hob das Urteil des BGH auf. Dieser muss nun erneut über den Fall entscheiden und die Wertungen des BVerfG berücksichtigen (Az. VI ZR 169/08). Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bestimmt.

Wer trägt die Versandkosten beim Widerruf im Fernabsatzrecht?
Der Rechtsstreit (VIII ZR 268/07) betrifft folgende Frage: Verstößt es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet? Kläger ist ein Verbraucherverband der die AGB des beklagten Versandhandelsunternehmen angreift. Er nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung von Kosten für die Zusendung der Ware (Versandkosten) nach Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts in Anspruch. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Wann der BGH über diesen Fall verhandeln wird, ist noch nicht klar.

Pressemitteilung des BGH zu den anstehenden Verhandlungs- und Entscheidungsterminen.

, Telemedicus v. 11.02.2010, https://tlmd.in/a/1642

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