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BGH: Sabine Christiansen gewinnt Photostreit gegen Illustrierte

Die TV-Moderatorin Sabine Christiansen hat gestern im Streit um die Veröffentlichung privater Photos vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Illustrierte obsiegt. Der BGH sprach Christiansen einen Unterlassungsanspruch gegenüber der Zeitschrift „das neue“ wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zu.

Die Karlsruher Richter bestätigten damit grundsätzlich die bisherige Rechtsprechung zu Prominentenphotos in der Öffentlichkeit. Demnach zählen private Lebensvorgänge auch dann zur geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden. Nur bei einem überragenden öffentlichen Informationsinteresse müssen Prominente einen Eingriff in diesen Bereich ausnahmsweise hinnehmen.
Gegenstand des Rechtsstreits waren Photos aus dem Jahr 2006. Die Bilder zeigten die ehemalige ARD-Moderatorin mit ihrem jetzigen Ehemann bei privaten Unternehmungen in Paris. Die Zeitschrift „das neue“ hatte mit den Bildern eine Titelstory aufgemacht. Allerdings fehlte dieser Berichterstattung die notwendige gesellschaftliche Relevanz, um den durchaus gewichtigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeteten rechtfertigen zu können. Dazu die Pressemeldung des BGH:

„Die Klägerin hat der Beklagten die Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder durch Urteil des Landgerichts Berlin untersagen lassen. Die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht im Wesentlichen zurückgewiesen. Es hat seine Entscheidung damit begründet, die Fotos, die die Abgebildeten bei privaten Verrichtungen zeigten und nur aufgrund fortlaufender Beobachtung durch Fotografen entstanden sein könnten, stellten einen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre der Klägerin dar, den diese nicht hinnehmen müsse, zumal der Artikel wesentlich nur der Unterhaltung gedient habe und ohne erhebliche gesellschaftliche Relevanz gewesen sei.“

Die Entscheidung liegt derzeit noch nicht im Volltext vor.

Pressemeldung des BGH zum Urteil vom 17.02.2009, Az. VI ZR 75/08.

, Telemedicus v. 18.02.2009, https://tlmd.in/a/1171

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