Wie Widerrufsbelehrungen im E-Commerce gestaltet sein müssen, weiß derzeit eigentlich niemand so genau. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in sich widersprüchlich, auch die Gerichte urteilen uneinheitlich. Selbst die Vorlage, die der Gesetzgeber zur Verfügung gestellt hat, genügt nicht den Anforderungen des Gesetzes.
Viel Hoffnung hatte die Branche deshalb in ein Urteil des BGH gesetzt, das seit gestern im Volltext vorliegt. Die höchstrichterliche Entscheidung sollte Klärung bringen. War das der Fall? Nein, meint das Shopbetreiber-Blog:
Die Urteilsbegründung liegt nun vor und ist enttäuschend. Aus dem Urteil lässt sich, anders als die Pressemeldung hoffen ließ, rein gar nichts über die Muster-Belehrung schlussfolgern.