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BGH: „Internet Videorecorder II“ im Volltext

Anfang April hat sich der BGH erneut mit Internet-Videorecordern zu beschäftigen gehabt. Die Entscheidung „Internet Videorecorder II“ liegt nun im Volltext vor.

Mit dem vorliegenden Fall hatte sich der BGH nicht zum ersten Mal zu befassen. Wie Telemedicus bereits berichtete, versucht RTL seit einigen Jahren klagend gegen die Betreiber der Online- bzw. Internet Videorecorder vorzugehen. Darin geht es im Grunde um die Frage, ob frei empfängliche Fernsehsendungen, anstelle eines (maschinellen) Videorecorders, mit einer Software aufgezeichnet werden dürfen.

Aus diesem ursprünglichen Anliegen kristallisierten sich mehrere urheberrechtliche Problemkreise. In den ersten Verfahren stand vor allem die Frage des Kopiervorgangs im Vordergrund. In der erneuten Entscheidung ging es nun um die Lizenzierung und anschließende Weitersendung der Fernsehsendungen.

Der BGH rügte dabei die unzureichenden Feststellungen des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen für den sog. Zwangslizenzeinwand gemäß § 87 Abs. 5 UrhG nicht ausreichend geprüft hatte. Bislang sei noch nicht zweifelsfrei geklärt, ob die Beklagten überhaupt berechtigt sind, den Zwangslizenzeinwand den Klägern entgegen zu halten.

Falls die VG Media Rechtsinhaberin war, war sie (…) nach § 11 Abs. 1 UrhWG verpflichtet, Shift.TV (…) das Nutzungsrecht einzuräumen. Falls RTL Rechtsinhaberin war, war sie (…) nach § 87 Abs. 5 UrhG verpflichtet, mit Shift.TV (…) einen Vertrag über die Einräumung eines Nutzungsrechts abzuschließen.

Zudem galt es zu klären, welche rechtliche Relevanz die vormals wirksamen, inzwischen aufgekündigten Wahrnehmungsverträge haben. Auf diese Feststellung hin könnte das erneute Berufungsverfahren nochmals ausgesetzt und an die Schiedsstelle des DPMA verwiesen werden.

Ob ein Schiedsspruch den Fall endgültig beenden wird ist noch unklar. Nach dieser zweiten Revision wird das Berufungsgericht seine rechtliche Würdigung wohl mit peinlicher Gründlichkeit vornehmen. Ein Ende ist damit nicht in Sicht.

Die Entscheidung des BGH (I ZR 152/11) im Volltext.
Telemedicus zur Entscheidung auf Grundlage der Pressemeldung.
Telemedicus zur Entscheidung des OLG Dresden (2011).
Telemedicus zur Entscheidung Internet Videorecorder I (2009).
Die Entscheidung des OLG Dresden (14 U 1071/06) im Volltext.

, Telemedicus v. 08.05.2013, https://tlmd.in/a/2570

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