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BGH: Heide Simonis vs. BILD

Der BGH hat gestern die Klage der ehemaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis gegen die BILD-Zeitung abgewiesen. BILD hatte am Tag der Wahlschlappe von Simonis im Jahr 2005 Fotos von der Politikerin beim Einkaufen in einem Supermarkt gemacht und am darauf folgenden Tag veröffentlicht. Gegen diese Veröffentlichung hatte Simonis geklagt und zunächst vor dem Landgericht Berlin Recht bekommen.
Doch schon das Kammergericht Berlin wies die Klage in der nächsten Instanz überwiegend ab. Der BGH ging nun sogar noch einen Schritt weiter. Die Veröffentlichungen seien in allen Belangen zulässig gewesen, ein Anspruch gegen die BILD-Zeitung bestehen nicht:

„Die Fotos, welche die Klägerin in unverfänglichen Situationen in einem frequentierten Einkaufszentrum zeigen, wurden an dem Tag gefertigt, als die Klägerin nach rund zwölfjähriger Amtszeit unter spektakulären Umständen als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. Im Hinblick darauf ist ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten der Klägerin unmittelbar nach ihrem Amtsverlust anzuerkennen. Die Information darüber, wie sich die bisherige Regierungschefin in dieser Situation präsentierte, hatte einen Bezug zur politischen Debatte. Ein Politiker kann sich in einer Situation, wie sie damals gegeben war, nicht ohne Weiteres der Berichterstattung unter Berufung auf seine Privatheit nach dem Amtsverlust entziehen.“

Insgesamt ist das Urteil keine Überraschung. Noch ist die Entscheidung zwar nicht im Volltext verfügbar, der BGH scheint jedoch bei den bekannten Grundsätzen zur Berichterstattung über Prominente geblieben zu sein.

Zur Pressemeldung des BGH.

Urteile zur Berichterstattung über Prominente in der Telemedicus Urteilsdatenbank.

, Telemedicus v. 25.06.2008, https://tlmd.in/a/863

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