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BGH: Haftung für Forenbeiträge

Aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.

Das Rechtsproblem „Haftung für Forenbeiträge“ war bisher heiß umstritten und wurde von den Oberlandesgerichten in Deutschland unterschiedlich beurteilt. Das Urteil des BGH könnte die unterschiedlichen Rechtssprechungslinien vereinigen und auf diese Weise ähnlich weitreichende Wirkung entfalten wie die „Paperboy“- und die „Rolex/Ricardo“-Entscheidung.

Das Urteil liegt bisher noch nicht im Volltext vor.

Vorinstanzlich hatte das OLG Düsseldorf entschieden.

(via)

, Telemedicus v. 27.03.2007, https://tlmd.in/a/124

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